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Eigenheimzulage ab 2004: Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert. Für Ausbauten
und Erweiterungen erfolgt keine Förderung mehr. Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich über den Förderzeitraum von acht
Jahren höchstens 1.250 EURO, die Kinderzulage 800 EURO. Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des
Gebäudes und des Grund und Bodens auch Aufwendungen für
Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung
durchgeführt werden. Die Einkunftsgrenze wird für den zu betrachtenden Zweijahreszeitraum
(Erstjahr und Vorjahr) auf 70.000 EURO für Alleinstehende sowie 140.000 EURO
für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 30.000
EURO. Maßgebend ist hierfür zukünftig nicht mehr der Gesamtbetrag der
Einkünfte, sondern die Summe der positiven Einkünfte!
Eigenheimzulage bis Ende 2003:
Grundsätzlich ist die Summe der Einkünfte für zwei Jahre maßgebend, nämlich das
Erstjahr und das vorangegangene Jahr. Bei Alleinstehenden darf diese Summe
bei Bauantrag oder Anschaffung des Eigenheims 81.807 Euro (160.000 DM)
zzgl. 30.678 Euro (60.000 DM) für jedes Kind nicht überschreiten. Bei
zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten beträgt die Grenze
163.614 Euro (320.000 DM) zuzüglich Kinderkomponente. Übrigens: Die
Fördergrenze ist nicht für jedes Kalenderjahr des Förderzeitraumes erneut
zu überprüfen! Gefördert werden 8 Jahre lang neu hergestellte Wohnungen
mit einer jährlichen Grundzulage in Höhe von 2.556 Euro sowie
Wohnungskäufe aus dem Bestand mit 1.278 Euro jährlich. Sind Kinder
vorhanden, kommt noch die Kinderzulage von 767 Euro pro Kind und Jahr
dazu.
siehe auch:
Neuregelung der Eigenheimzulage (aktueller
Stand)
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