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ARGE Baurecht zur Verfügbarkeit von Planungsunter­lagen auf Internetplattformen

(14.1.2014) Planungsunterlagen - wie etwa Genehmigungs- und Werkpläne, Ausschreibungen, Verträge und Fotos von z.B. Baumängeln - werden immer häufiger nur noch über Internet basierte Projektmanagementsysteme (IBPM) ausgetauscht und gepflegt. Das ist durchaus nützlich und hilfreich, denn die Plattformen erlauben die laufende Kontrolle des Projektes: Wer hat wann was geändert, eingestellt, über­arbeitet?

Diese IBPMs haben allerdings auch ihre Tücken, warnt die ARGE Baurecht: So werden beispielsweise die Projekträume in aller Regel nach Abschluss der Baumaßnahme ge­schlossen. Der Zugriff auf Pläne und Berechnungen ist dann nicht mehr möglich. So sinnvoll also die Online-Angebote fürs Arbeiten sind, als Archiv taugen sie nicht. Weil jedoch Auftraggeber, Planer und Firmen rechtlich geregelte Aufbewahrungspflichten haben, kommen sie um eine eigene Dokumentation und die alte Papierakte nicht herum.

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