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Sozialversicherungsbeiträge in der Bauwirtschaft

(14.2.2013) Die Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Bauwirtschaft habe sich bewährt, schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (17/11920). „Der Gesetzgeber ist daher nicht gefordert, richtungsweisende Neurege­lungen zu schaffen, “ informiert sie den Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung von Wirksamkeit und Reichweite der Generalunternehmerhaftung. Diese war im August 2002 zur Erleichterung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit ein­geführt worden. Ihre Bewertung im Jahr 2012 ist im Vierten Buch Sozialgesetzbuch festgeschrieben.

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