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Ausstattung ländlicher Räume

(19.4.2013) Die Verantwortung für die Ausstattung der ländlichen Räume liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt sie mit Mitteln aus den Gemeinschafts­aufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, aus der Städtebauförderung sowie mit Finanz­hilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Entflechtungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13017) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. (17/12667) hervor.

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