Eimer Heuschmid Mehle und Kollegen GbR

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2012'112010

Widerruf der Baugenehmigung kann teure Falle für den Bauherrn werden (30.5.2012)
Die Baustelle wird stillgelegt und die Abrissverfügung droht trotz erteilter Baugenehmigung. Dieser Alb­traum eines Häuslebauers kann wahr werden, wenn sich der Nachbar innerhalb der zulässigen Ein-Jahres-Frist nach Baubeginn gegen eine erteilte Baugenehmigung wendet.

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