Energieeffizienz-Experten

für Förderprogramme des Bundes


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Weitere Energieausweise werden ungültig (21.1.2018)
Weitere Energieausweise für ältere Wohngebäude werden Mitte 2018 ungültig. Sie haben eine Laufzeit von 10 Jahren und sind im Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden. Hausei­gen­tümer der betroffenen Gebäude müssen aber nur aktiv werden, wenn sie ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen.

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