Körperschall-/Trittschallschutz (nicht nur) für Treppen (18.7.2008)
Ein
Dachgeschoss zur Maisonnette-Wohnung ausbauen, Wohnraum erweitern, den Altbau
komplett umbauen - dies führt bei allen Vorteilen meist auch zu einer
zusätzlichen Lärmbelästigung der umliegenden Wohnungen. Zumal dann, wenn bei der Planung nicht auf Trittschallschutz geachtet wird. Das kann künftig
teuer werden, wie ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs beweist.
Hier wurde nach Ausbau des Dachgeschosses von dem darunter wohnendem Mieter
geklagt. Dieser bekam Recht und sein Vermieter musste das erstellte Gutachten
bezahlen, einen Teil der Miete zurückzahlen und vor allen Dingen die
Lärmemission von 57dB auf 53dB reduzieren.
Schallentkopplung für Treppen und andere Bauteile (10.1.2006)
Der
heute erreichte Stand der Technik beim Trittschallschutz im Treppenbau ist im
Vergleich zu früheren Jahren bereits sehr weit fortgeschritten. Dass man ihn
dennoch erheblich verbessern kann, beweisen neuerdings zwei Gutachten, die die
Firma inStahl GmbH aus Bensberg bei Köln in Auftrag gegeben hat.
