inStahl GmbH

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Körperschall-/Trittschallschutz (nicht nur) für Treppen (18.7.2008)
Ein Dachgeschoss zur Maisonnette-Wohnung ausbauen, Wohnraum erweitern, den Altbau komplett umbauen - dies führt bei allen Vorteilen meist auch zu einer zusätzlichen Lärmbelästigung der umliegenden Wohnungen. Zumal dann, wenn bei der Planung nicht auf Trittschallschutz geachtet wird. Das kann künftig teuer werden, wie ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs beweist. Hier wurde nach Ausbau des Dachgeschosses von dem darunter wohnendem Mieter geklagt. Dieser bekam Recht und sein Vermieter musste das erstellte Gutachten bezahlen, einen Teil der Miete zurückzahlen und vor allen Dingen die Lärmemission von 57dB auf 53dB reduzieren.

Schallentkopplung für Treppen und andere Bauteile (10.1.2006)
Der heute erreichte Stand der Technik beim Trittschallschutz im Treppenbau ist im Vergleich zu früheren Jahren bereits sehr weit fortgeschritten. Dass man ihn dennoch erheblich verbessern kann, beweisen neuerdings zwei Gutachten, die die Firma inStahl GmbH aus Bensberg bei Köln in Auftrag gegeben hat.

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