Baulinks -> Redaktion  || < älter 2000/0104 jünger > >>|  

Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin stellt Mietrechtsreform vor

(20.7.2000) Die Bundesregierung will das Mietrecht vereinfachen. Die Reform führt die Regelungen zum gemieteten Wohnraum aus mehreren Gesetzen wieder im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammen. Die Kündigungsfristen werden für Mieter verkürzt, umweltfreundliches Verhalten belohnt und Mietsteigerungen, da wo es nötig ist, gedämpft. Den Entwurf des Bundesjustizministeriums hat das Kabinett heute beschlossen.

Die Bundesjustizministerin: "Die Reform des Mietrechts ist bürgerfreundlich, denn sie führt die Dinge verständlich zusammen, die bisher für die Betroffenen unauffindbar verstreut und unübersichtlich gegliedert sind. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit. Wir gehen davon aus, dass wir so die Zahl der bislang rund 300.000 Mietprozesse im Jahr senken können. Wir schaffen zudem einen gerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Seiten und berücksichtigen dabei die Erfordernisse des Wohnungs- und Arbeitsmarktes. Zugleich belohnen wir umweltfreundliches Verhalten von Mietern und Vermietern. Mit diesem wichtigen Reformschritt machen wir nun auch das Mietrecht fit für’s neue Jahrhundert. Damit stellt die Bundesregierung ihren Willen unter Beweis, notwendige grundlegende Änderungen vorzunehmen."

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

  • Die Fristen, wie lange Mieter an ihren Mietvertrag gebunden sind, werden verkürzt. Damit wird der Arbeitsplatzwechsel, aber auch der Umzug in ein Pflege- oder Altersheim deutlich erleichtert. Die Fristen, die Vermieter ihren Mietern einräumen müssen, bleiben unverändert, da eine Verkürzung für die Mieter ungleich härter wäre. Konkret: Zunächst gelten weiter drei Monate als Frist für Mieter und Vermieter. Nach fünf Jahren Mietdauer erhöht sich diese Frist auf ein halbes Jahr. Für die Mieter ist dies künftig die Obergrenze. Die Vermieter müssen den Mietern nach acht Jahren neun Monate, nach zehn Jahren Mietdauer zwölf Monate Zeit geben, sich nach einer neuen Wohnung umzusehen.
     
  • Die prozentuale Grenze für Mieterhöhungen (sog. Kappungsgrenze) wird von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Damit helfen wir Familien mit kleinen Einkommen, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen sind. Selbstverständlich bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze von dieser Absenkung unberührt.
     
  • Das Vergleichsmietensystem wird gestärkt. Neben dem seit Jahren bewährten, von Gemeinden oder den Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern erstellten Mietspiegel kann künftig auch ein "qualifizierter Mietspiegel" erstellt werden. Dieser muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von der Gemeinde und Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt werden. Dafür genießt er dann größere Akzeptanz bei Vermietern und Mietern, auch vor Gericht. Eine Gemeinde kann sich statt eines Mietspiegels künftig auch für eine ständig aktualisierte Mietdatenbank entscheiden. Eine Pflicht besteht aber auch künftig nicht, weder zu einem Mietspiegel, noch zur Datenbank.
     
  • Die gestiegene Mobilität macht Zeitmietverträge für Mieter und Vermieter immer interessanter. Deshalb werden die bisherigen komplizierten Regelungen durch die Möglichkeit ersetzt, einen "echten" Zeitmietvertrag abzuschließen. Dieser gibt beiden Parteien die größtmögliche Rechtssicherheit, denn das definitive Vertragsende steht ohne Wenn und Aber fest.
      
  • Umweltbewusstes Verhalten wird belohnt. Betriebskosten müssen künftig verbrauchsabhängig berechnet werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das heißt, dass Mieter nur bezahlen müssen, was sie selbst verbraucht haben. Ein niedrigerer Verbrauch schont den Geldbeutel und die Umwelt. Anders erfasste Betriebskosten soll der Vermieter nach der Wohnfläche umlegen und die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres vorlegen. Damit werden die Betriebskosten insgesamt verständlicher. Auch umweltbewusste Vorhaben der Vermieter werden belohnt: Künftig sind alle Modernisierungsmaßnahmen, die nachweislich Energie einsparen, umlagefähig. Das galt bisher nur für die Heizenergie. An umweltgerechtem, hochwertigem Wohnraum haben alle Interesse. Daher werden Modernisierungen gefördert.

Die Reformvorschläge gehen nun wie bei Kabinettsentwürfen üblich in den Bundesrat und abschliessend in den Bundestag.

siehe auch:


zurück ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH