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Rundumschutz schon ab Baubeginn

(6.10.2000) Sich den Traum vom eigenen Häuschen zu erfüllen hat nicht nur positive Seiten, sondern kann so manch schlaflose Nacht verursachen. So beginnen die Probleme meist schon, sobald die Baugrube ausgehoben ist. Schließlich sind ungesicherte Kanalschächte, wacklige Bauzäune, lose gestapeltes Material, spärliche Beleuchtung oder nicht verkehrssichere Fußgängerwege auf dem Bau nicht ganz ungefährlich: Personen können sich verletzen, Eigentum beschädigt oder zerstört werden. Schäden, für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.

Um sich vor allem gegen die finanziellen Folgen solch unangenehmer Überraschungen zu schützen, empfehlen die Experten der Banken und Versicherungen dem Bauherrn, sich mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung abzusichern. Denn dann überprüft der Versicherer, ob der Bauherr z.B. Schuld hat, wenn ein Kind in eine Baugrube gefallen ist, wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht, und übernimmt berechtigte Schadensersatzleistungen für Personen- und Sachschäden in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Aber natürlich nur, wenn man sich an bestimmte Regeln hält und den Versicherungsschutz nicht durch unbedachte Handlungen aufs Spiel gesetzt hat!


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