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aktuelle Untersuchung im Internet-Angebot der Stiftung Warentest zum Thema Hausratversicherung

(11.10.2000) Wenn Langfinger in Feriendomizile oder Hotelzimmer einbrechen, verwaiste Familienwohnsitze leer räumen oder Touristen auf offener Strasse ausrauben, so kann das ein Fall für die Hausratversicherung sein. Sie zahlt aber nur, wenn Diebe richtig einbrechen oder rauben. STIFTUNG WARENTEST-Online sagt, wann Hausratversicherungen Schäden regulieren und gibt Tipps, worauf Sie bei Anzeige eines Diebstahls oder Raubs achten sollten.


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