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DMB: 5 DM pro Quadratmeter für einkommensschwache Haushalte

(7.12.2000) 1,4 Milliarden DM stellt der Bund jetzt für einen einmaligen Heizkostenzuschuss zur Verfügung. Das "Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses" tritt noch in diesem Jahr in Kraft. Dann wird der Zuschuss in Höhe von 5 DM pro Quadratmeter Wohnfläche ab Dezember an rund 4,8 Millionen einkommensschwache Haushalte gezahlt, um so finanzielle Härten angesichts der drastisch gestiegenen Energiepreise auszugleichen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB), der den Heizkostenzuschuss schon im Herbst diesen Jahres gefordert hatte, erklärt, wer den Zuschuss unter welchen Voraussetzungen bekommt:

  • Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Beheizungsart gezahlt. Keine Rolle spielt also die Frage, ob mit Gas, Öl, Fernwärme oder Strom geheizt wird, ob Zentralheizung, Etagenheizung oder Einzelöfen vorhanden sind.
     
  • Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, die Wohngeld erhalten. Wer zwischen dem 1. Oktober 2000 und dem 31. März 2001 mindestens drei Monate hintereinander Wohngeld bekommt, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
     
    Der Zuschuss in Höhe von 5 DM pro Quadratmeter, das heißt 400 DM bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung, wird automatisch an Wohngeldempfänger ausgezahlt. Wohngeldempfänger müssen keinen eigenen Antrag für den Heizkostenzuschuss stellen.
     
  • Anspruchsberechtigt sind außerdem alle Haushalte, die zwischen dem 1. Oktober 2000 und dem 31. März 2001 drei Monate lang im Durchschnitt ein Monatseinkommen von höchstens 1.650 DM hatten. Diese Einkommensgrenze - netto ähnlich - erhöht sich für Zwei-Personenhaushalte auf 2.300 DM, für Drei-Personenhaushalte auf 2.850 DM und für Vier-Personenhaushalte auf 3.400 DM usw.
     
    Diese Haushalte erhalten den Heizkostenzuschuss nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen einen Antrag stellen, und zwar bis spätestens 30. April 2001.
     
    Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Antrag bei der hierfür zuständigen oder bestimmten Stelle abzugeben. In Betracht kommen das Sozialamt, das Wohnungsamt oder das BAföG-Amt.
     
    Wichtig: Es reicht aus, wenn der Antrag bis zum 30. April 2001 im Rathaus oder im Kreishaus abgegeben wird. Der Antrag muss dann sofort an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.
     
  • BAföG-Empfänger oder Bezieher von Ausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld und Bewohner eines Heimes nach dem Heimgesetz, zum Beispiel Altenheimbewohner, erhalten 100 DM Heizkostenzuschuss. Der Gesetzgeber geht in diesen Fällen einheitlich von einer Wohnfläche von 20 Quadratmeter aus.

Mieterbund-Tipp: Wohngeldempfänger erhalten automatisch einen Heizkostenzuschuss. Durch die Wohngelderhöhung im Januar 2001 werden etwa 400.000 Haushalte erstmals Anspruch auf Wohngeld haben. Diese Haushalte müssen noch im Januar den Wohngeldantrag stellen, nur dann haben sie eine Chance, den Heizkostenzuschuss zu erhalten.

Sachkundige Informationen und Rechtsrat erhalten Mieter bei ihrem örtlichen Mieterverein. Den örtlich zuständigen Mieterverein finden Mieter unter der zentralen Rufnummer 0 18 05 / 835 835.

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