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Vereinfachung des 100.00 Dächer-Solarstrom-Programm: Gleiche Förderhöchstbeträge für gewerbliche und private Antragsteller

(22.3.2001) Durch eine Richtlinieänderung für das 100.000-Dächer-Programm gelten nun für gewerbliche Antragsteller (respektive Freiberufler) die gleichen Konditionen wie für Privatpersonen. Gleichzeitig wurden die Darlehenshöchstbeträge um 5 % abgesenkt.

Der Kredithöchstbetrag entscheidet sich jetzt ausschließlich über die Anlagengröße:

  • Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 5 kWp werden mit einem Kredithöchstbetrag von 12.825 DM je kWp gefördert.
  • Der darüber hinausgehende Leistungsanteil wird mit einem maximalen Kreditbetrag von 6.413 DM je kWp gefördert.

Die langfristige Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen im 100.000 Dächer- Solarstrom- Programm zu einem attraktiven Zinssatz (derzeit 1,91 % p. a. effektiv), soll weiterhin Anreize schaffen, in diese Technologie zu investieren.

"Durch diese Vereinfachung wurde das Umwelt-Programm noch kundenfreundlicher gestaltet. Jeder Kreditnehmer kann sich nun sehr einfach und schnell ausrechnen, wieviel Förderung er erhält", so Hans W. Reich, Sprecher der KfW.

Seit Programmstart 1999 hat sich die Anzahl der geförderten Anlagen vervielfacht. Im Jahr 2000 konnte das von der Bundesregierung anvisierte Ziel von 50 MWp erreicht werden. Die KfW kann im laufenden Jahr Vorhaben im 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm bis zu einer Gesamtleistung von 65 Megawatt fördern. Die KfW wird zügig die Kreditanträge bearbeiten, wobei zunächst die noch offenen Anträge aus 2000 entschieden werden.

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