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Baugewerbe begrüßt Bundestagsentscheidung zum Steuerabzugsverfahren

(21.5.2001) "Wir begrüßen die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Eindämmung illegaler Betätigung durch den Deutschen Bundestag. Wir erhoffen uns von der Einführung eines Steuerabzugsverfahrens eine durchgreifende bekämpfung der illegalen Beschäftigung am Bau." Dies erklärte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe.

Als eine der Ursachen für die Misere der deutschen Bauwirtschaft gilt die organisierte Baustellenkriminalität. "Wir müssen davon ausgehen, dass sich mindestens 250.000 illegal Tätige auf deutschen Baustellen verdingen. Sie verdrängen heimische Arbeitnehmer in großem Stil. Mit Firmen, die diese Subunternehmerkolonnen gezielt einsetzen, können unsere mittelständischen Unternehmen, die sich an die Bautarifverträge halten, nicht konkurrieren." so Robl.

Eine wirksame Maßnahme gegen derartige illegale Subunternehmer-Strukturen ist die Einführung eines Steuerabzugsverfahrens, bei dem der Hauptunternehmer 15% des Auftragswertes einbehält. "Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren jetzt auch europakonform ist, da es inländische und ausländische Firmen gleichermaßen einbezieht. Legal operierende Unternehmen können sich bei den Finanzämtern Freistellungsbescheinigungen ausstellen lassen. Insofern schwächt das neue Verfahren auch nicht die Liquidität der mittelständischen Bauunternehmen, die ja vielfach auch als Nachunternehmer tätig sind.

Die Forderung nach Einführung eines Steuerabzugsverfahrens ist eine alte Forderung des deutschen Baugewerbes. "Die Einführung eines solchen Verfahrens war eines der wesentlichen Ergebnisse des Bündnisgespräches Bau von Anfang April diesen Jahres. Hier hat die Bundesregierung ihr damals gegebenes Wort gehalten. Darüber sind wir sehr froh. Nun muss das Gesetz möglichst zügig den Bundesrat passieren, damit es dann auch umgesetzt werden kann." so Robl.

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