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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Reform des Wohnungsbaurechts nimmt letzte Hürde

(13.6.2001) In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat dem Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts, das der Deutsche Bundestag am 22. Juni 2001 verabschiedet hatte, zugestimmt.

Damit konnte nach der Wohngeldnovelle, der Novelle des Altschuldenhilfegesetzes und der Mietrechtsreform ein weiteres wohnungspolitisches Reformvorhaben abgeschlossen werden. Der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Stephan Hilsberg wies nach der Sitzung des Bundesrates darauf hin, dass das Gesetz von Länderseite große Unterstützung erfahren habe. Die Ursache hierfür ist nicht zuletzt die Tatsache, dass es gelungen ist, die Beteiligung des Bundes an der Förderung durch Finanzhilfen dauerhaft zu sichern.

Zu den Inhalten des Gesetzes erklärte der Staatssekretär weiter: "An die Stelle des aus der Nachkriegszeit stammenden Zweiten Wohnungsbaugesetzes tritt ein modernes Förderrecht, mit dem der traditionelle soziale Wohnungsbau zu einer sozialen Wohnraumförderung weiterentwickelt wird. Ein wesentliches Elemente der Neuausrichtung ist die stärkere Einbeziehung des vorhandenen Wohnungsbestandes, mit der zugleich ein Beitrag zur Stabilisierung benachteiligter Quartiere geleistet wird."

Das Wohnraumförderungsgesetz schafft die Rechtsgrundlagen für eine flexible, bedarfsgerechte Förderung von Haushalten, die sich nicht selbst am Markt mit Wohnraum versorgen können. Zugleich ermöglicht es den Verzicht auf eine Vielzahl von Vorschriften, die von der Praxis längst nicht mehr als zeitgemäß empfunden werden. Die Reform leistet damit einen Beitrag zur Deregulierung und zur Erreichung der Ziele des "Schlanken Staats".

Der vorhandene Bestand an Sozialwohnungen bleibt gesichert. Forderungen aus der Wohnungswirtschaft, die Kostenmiete auch im Bestand abzuschaffen, wurde daher nicht entsprochen. Das bedeutet auch, dass die Mietpreisvorteile erhalten bleiben und dass sich die Mieter darauf verlassen können. Dies unterscheidet den vorgelegten Gesetzentwurf von Überlegungen der früheren Bundesregierung, die zu flächendeckenden Mieterhöhungen geführt hätten.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2002 in Kraft treten.

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