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Bundesrat stimmt Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zu

(17.7.2001) Der Bundesrat hat am 13.7. der Energieeinsparverordnung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Bundesregierung noch zahlreiche Änderungen am Verordnungstext vornimmt. Es kann jetzt mit einem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch in diesem Jahr, spätestens aber Anfang kommenden Jahres gerechnet werden.

Konkret fordert der Bundesrat eine um ein Jahr verlängerte Nachrüstmöglichkeit bestehender Anlagen und Gebäude bis zum 31. Dezember 2006 sowie eine Harmonisierung dieser Bestimmungen mit der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung. Die Nachrüstungsverpflichtung oberster Geschossdecken soll nicht nur für ungedämmte, wie in der Verordnung vorgesehen, sondern für alle Geschossdecken gelten. Außerdem tritt der Bundesrat für Änderungen und Ergänzungen im Bereich der Vorschriften über den Energiebedarfsausweis ein. Eine Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes durch Einteilung der Gebäude in Klassen soll im Energieausweis nicht vorgenommen und die entsprechende Passage in der Verordnung deshalb gestrichen werden. Die Festlegung der Aufwandszahlen sollte dagegen im Energieausweis dokumentiert sein. Darüber hinaus spricht der Bundesrat sich für Sonderregelungen für Wasserheizungen, die ohne Wärmeüberträger an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind, sowie für besondere Übergangsregelungen für monolithische Außenwandkonstruktionen (Ziegel) beim Einsatz von Niedertemperatur-Kesseltypen aus. Geändert werden müssen auch die Höchstwerte des auf die Gebäudenutzfläche und des auf das beheizte Gebäudevolumen bezogenen Jahres-Primär-Energiebedarfs. Außerdem sollen die verschärften Anforderungen an Gebäude, die durch elektronische Speicherheizsysteme beheizt werden, erst nach einer Übergangsfrist von acht statt den bisher geplanten fünf Jahren gelten.

In einer gleichzeitig gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bis zum 31. Dezember 2006 die Auswirkungen der Verordnung insbesondere im Hinblick auf die angestrebten Energieeinsparungen und den Klimaschutz zu überprüfen und dem Bundesrat hierzu einen Bericht vorzulegen.

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