Baulinks -> Redaktion  || < älter 2001/0340 jünger > >>|  

Finanzielle Hilfe bei der Dachrenovierung: "Vater Staat" als Geldgeber fürs neue Dach; auch Unternehmen bieten zusätzlich Finanzierungsmodelle

(22.7.2001) Auch das hochwertigste Dach kommt einmal in die Jahre. Ständig Wind und Wetter ausgesetzt, hat es mit Ermüdungserscheinungen und Materialverschleiß zu kämpfen. Die letztlich unumgängliche Renovierung setzt jedoch gewisse finanzielle Aufwendungen voraus. Experten raten vor Beginn der Baumaßnahme zu einem Blick ins Gesetzbuch. Der kann mitunter lohnend sein: Denn unter bestimmten Voraussetzungen trägt "Vater Staat" einen nicht unerheblichen Teil der Kosten. Wer die Bedingungen beachtet, kann von Fördermitteln und Steuerersparnissen profitieren. Doch auch Unternehmen wie das Rauenberger Ziegelwerk Trost bieten zinsgünstige Darlehn speziell für Renovierer an.

Um einen Zuschuss oder steuerliche Erleichterungen über das so genannte Eigenheimzulagengesetz zu erhalten, sind zwei Szenarien möglich.

  • Im ersten Fall wird vor dem Einzug in ein Domizil dessen Dach renoviert - dann können "Erhaltungsaufwendungen" geltend gemacht werden. Diese sollten allerdings 15 Prozent des Kaufpreises nicht übersteigen, da sie andernfalls als "Herstellungsaufwand" bewertet werden und somit nur noch über die Grundförderung abgerechnet werden können. Allgemein liegt die Höchstgrenze bei 22.500 Mark.
     
  • Wohnt jemand bereits in einem Gebäude, wird es schon schwieriger, den Staat an den Kosten für eine Dacherneuerung zu beteiligen. Voraussetzung ist dann, dass durch die Maßnahme neuer Wohnraum entsteht, das Dach also ausgebaut wird. Hier kann - ebenfalls auf Basis des Eigenheimzulagengesetzes - finanzielle Unterstützung beansprucht werden. Allerdings macht ein Dachausbau im Vergleich zur einfachen Renovierung des Daches auch einen tieferen Griff in den Geldbeutel erforderlich. Grob ist mit Kosten ab 1.200 Mark pro Quadratmeter zu kalkulieren. Je nach Dimension des Ausbaus und Zustand der bestehenden Dachkonstruktion, kann dieser Betrag auch höher liegen.

Bei Miethäusern kann der Eigentümer bei der Renovierung des Daches Erhaltungsaufwendungen geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude zu mehr als der Hälfte als Wohnraum genutzt wird. Größere Beträge können steuerlich über bis zu fünf Jahre verteilt werden.

Um den Dachumbau oder Ausbau unabhängig von Fördermitteln und steuerlichen Vergünstigungen möglichst verträglich zu machen, sollte sich der Hausbesitzer auch bei den Unternehmen der Branche umsehen. Vielfach bieten diese zinsgünstige Finanzierungsprogramme, die das finanzielle Risiko einer solchen Baumaßnahme deutlich senken. Dazu zählt das Modell des Rauenberger Ziegelwerkes Trost. Bei einem Kreditrahmen von bis zu 50.000 Mark fällt ein Nominalzins ab 3,9 Prozent an. Dabei spielt es keine Rolle, ob lediglich die alten Ziegel durch neue ersetzt werden sollen, oder das Dach im Zuge der Maßnahme eine ganz andere Form und Dimension erhält.

siehe auch:

zurück ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH