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Tipps zum kostengünstigen Bauen - Teil 2: Grundstück,  Maklergebühren, Erschließung

(22.9.2001) Im Durchschnitt muss jeder Bauherr neun Jahresgehälter in sein neues Haus investieren. Aber es gibt viele Möglichkeiten, die Baukosten spürbar zu senken. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat einige Tipps zusammengestellt, die den Weg ins Eigenheim preiswerter gestalten. Hier der Teil 2:

Grundstück auf Erbbau: Vor allem die hohen Grundstückspreise machen das Bauen hierzulande so teuer (wobei die regionalen Unterschiede beträchtlich sind). Eine mögliche Alternative ist das Erbbaurecht. Das Prinzip: Sie leihen sich Land, statt es zu kaufen. Erbbauland wird vorwiegend von Kirchen und Gemeinden ausgewiesen. Der Erbbaugeber überlässt das Grundstück 99 Jahre lang dem Erbbaunehmer, der dafür den so genannten Erbbauzins, eine Art Leihgebühr, bezahlt. Sie liegt mit anfangs jährlich 4 Prozent deutlich unter den Hypothekenzinsen. Nach Ende der Pachtzeit gehört das Grundstück wieder dem Erbbaugeber, dem dann auch das Haus zusteht. Allerdings muss er dafür den Erben des Erbbaunehmers eine Entschädigung zahlen. Um späteren Streit zu vermeiden, sollten die Vertragspartner bereits bei Vertragsabschluss festlegen, nach welchen Kriterien der Wert des Hauses später berechnet werden soll. Ob sich Erbbau lohnt, muss der Einzelfall zeigen.

Maklergebühren teilen: Bei der Vermittlung einer Immobilie bzw. eines Baugrundstücks durch einen Makler zahlt meist der Käufer das Honorar, die so genannte Courtage, in Höhe von 3,5 bis 6 Prozent des Kaufpreises. Bei den Vertragsverhandlungen kann man versuchen, die Hälfte der Vermittlungskosten auf den Verkäufer abzuwälzen. Das macht schnell ein paar tausend Mark aus.

Günstig erschließen: Erschließungskosten verteuern ein Grundstück erheblich. Wenn die Gemeinde, die Telekom und das Energieversorgungsunternehmen alle Maßnahmen zeitgleich koordiniert, lassen sich die Kosten reduzieren, die auf den Bauherrn abgewälzt werden.

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