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Ingenieure warnen Bauherren vor Verquickung von Planung und Ausführung

(12.10.2001) Als eines ihrer wichtigsten Ziele betrachten die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die Ingenieurkammer Niedersachsen und die Baukammer Berlin den Schutz des Bauherren. Im Zuge von Globalisierung und Liberalisierung werden Angebote und Produktionsweisen der ausführenden Unternehmen für den Bauherren immer undurchschaubarer. Bauherren laufen besonders dann Gefahr übervorteilt zu werden, wenn Planung und Ausführung in einer Hand liegen. Weg vom vielgescholtenen Krisenmanagement und hektischer Nachsorge des "Pfusch am Bau" hin zu vorsorgendem Verbraucherschutz, Transparenz und nachhaltigem Wirtschaften, lautet deshalb die Devise der drei Ingenieurkammern.

Wirtschaftlichkeit im Bauwesen ist das Ergebnis unabhängiger Beratung und eines ständigen Qualitäts- und Leistungswettbewerbs aller Baubeteiligten. Werden die Interessen von Planern und Ausführenden verschränkt oder der Wettbewerb durch Beauftragung eines Generalunternehmers ausgeschaltet, wird es für den Bauherren teuer. Dies ist eine Kernthese des Jahresberichts 2000 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg. Exemplarisch untersuchte der Rechnungshof die Kosten von zwei zeit- und baugleich errichteten Schulbauten im Stadtteil Bergedorf: Gegenüber der gewerkeweisen Vergabe (19,98 Mio. DM), machte der Generalunternehmer (22,69 Mio. DM) zusätzliche Aufwendungen in Höhe von mehr als 13,5 Prozent der Gesamtkosten geltend.

Diese Untersuchung unterstreicht den von den Ingenieurkammern festgestellten hohen Bedarf an unabhängiger Beratung bei öffentlichen und privaten Bauherren, die über ihre Rechte und Pflichten oft nur ungenügend informiert sind. Auch untermauert dieses Ergebnis eine schon oft geäußerte Forderung der Ingenieurkammern an die Politik. Das private Baurecht muss verbraucherorientierter gestaltet und private Bauherren besser gegen die Folgen von Interessenverschränkungen durch die schädliche Verquickung von Planung und Ausführung abgesichert werden.

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