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FDBR: Biomasse-Boom - Quo vadis

(21.11.2001) Eines der wesentlichen Ziele der Bundesregierung zur CO₂-Reduzierung ist die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien an der Energieerzeugung bis 2010. Der Biomasseverstromung spricht dabei das Bundesumweltministerium (BMU) ein Einsparungspotential zu, das der heutigen Bedeutung der Windkraft gleichkommt.

Als vorrangiges Instrument zur Zielerreichung wurde das "Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)" beschlossen, das auch die Mindestvergütung für Strom aus Biomasse regelt. Seitdem nun im Juni dieses Jahres die Biomasseverordnung in Kraft getreten ist, sagen Prognosen Milliardeninvestitionen voraus, die auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Maschinenbau führen sollen.

Um diese Marktpotentiale zu diskutieren, kamen führende Herstellerunternehmen des energetischen Anlagenbaus beim FDBR Düsseldorf, dem Verband für Energie- und Umwelttechnik, zusammen. Das Ergebnis dieser Diskussion ist ernüchternd: Nach einhelliger Meinung der Herstellervertreter sind EEG und Biomasseverordnung in der jetzigen Form keineswegs dazu geeignet, den prognostizierten Investitionsboom auszulösen. Dies hat im wesentlichen zwei Gründe:

  1. Die Mindestvergütungen für die Verstromung von Altholz ist laut Biomasseverordnung daran gebunden, daß den dafür bestimmten Anlagen innerhalb einer 3-Jahres-Frist nach Inkrafttreten der Verordnung die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb erteilt wird. Angesichts langwieriger Genehmigungsverfahren ist dieser Zeitraum viel zu kurz. Diese Situation ist durch das im Juli 2001 in Kraft getretene Artikelgesetz, mit dem u. a. auch die UVP-Änderungsrichtlinie in deutsches Recht übertragen wurde, noch wesentlich verschärft worden.
     
  2. Die Vergütungssätze des EEG sind nach heutiger und zukünftiger Marktlage zu niedrig angesetzt. Eine jährliche Degression der Mindestvergütungen geht einher mit signifikanten Preissteigerungen für Altholz und Waldrestholz, wodurch die Rentabilität der Nutzung dieser Bioenergieträger immer weiter abnimmt.

Infolge dieser Investitionshemmnisse kann das enorme energetische Potential der aufgeführten Holzarten nicht ausreichend genutzt werden; dadurch ist die eingangs genannte Zielsetzung der Bundesregierung in frage gestellt. Um das gesteckte Ziel dennoch zu erreichen, ist sowohl eine Aufhebung bzw. adäquate Erweiterung der 3-Jahres-Frist als auch eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze für Biomasse dringend erforderlich.

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