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Die Bundesjustizministerin gibt das BGB im Bundesgesetzblatt neu bekannt

(10.1.2002) Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 2. Januar 2002 ist die erste komplette amtliche Fassung dieses zentralen Gesetzeswerkes seit seiner Aufnahme in Teil III des Bundesgesetzblatts im Jahre 1962.

Die seitdem insgesamt 109 zum Teil sehr weit reichenden Änderungen machen es schwer, den geltenden amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ermitteln. Hinzu kommt, dass das Bürgerliche Gesetzbuch durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts nunmehr insgesamt mit Paragraphenüberschriften versehen worden ist, die es bisher nicht hatte. Die Bundesministerin der Justiz, Frau Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, hat sich deshalb entschlossen, den geltenden Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs insgesamt neu bekannt zu machen. Dabei hat sie auch einer im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts immer wieder erhobenen Forderung Rechnung getragen: nämlich deutlich zu machen, welche Teile des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf EG-Richtlinien zurückgehen und deshalb EG-konform auszulegen sind. Dies wird jetzt durch entsprechende Hinweise deutlich gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt natürlich die weiteren aktuellen Änderungen, so z.B. auch das neue Mietrecht und das Gewaltschutzgesetz.

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