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ZDB: Bundeskanzler soll Subventionierung von Schwarzarbeit endlich einen Riegel vorschieben

(22.2.2002) Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit im Deutschen Bundestag am 22. Februar fordert der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, den Bundeskanzler auf, seinen Worten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit endlich Taten folgen zu lassen.

Dieser hatte in seiner Regierungserklärung im November 1998 angekündigt, dass bei der Bekämpfung der illegalen Arbeit der Satz gelte "Hart gegen den Rechtsbruch, aber nicht minder hart gegen die Ursachen".

Hierzu erklärte Frauenrath am 21. Februar in Berlin:

"Es ist ein Skandal, dass Schwarzarbeiter nach wie vor den vollen Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Nach geltender Rechtslage haben Schwarzarbeiter Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen (Behandlungskosten, Rehabilitations- und Rentenleistungen), ohne dass Beiträge gezahlt werden. Für die Folgen eines Arbeitsunfalls, der bei Schwarzarbeit eintritt, haben die gesetzestreuen Bauunternehmer mit ihren Beiträgen zu den Bau-Berufsgenossenschaften aufzukommen. Jährlich werden die Baubetriebe dadurch mit ca. 50 Mio. Euro belastet. In dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ist jedoch keine Änderung der Rechtslage vorgesehen. Wir erwarten jedoch, dass die Bundesregierung dieser Subventionierung von Schwarzarbeit endlich einen Riegel vorschiebt."

Zu dem Gesetzentwurf insgesamt erklärte Frauenrath:

"Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung haben wir uns anders vorgestellt. Der Gesetzentwurf konzentriert sich einseitig auf ein Verschärfung von Strafen und Kontrollen sowie eine Erhöhung von Bußgeldern. Das ist aber nur ein Kurieren am Symptomen, ohne sich mit den Ursachen der Schwarzarbeit auch nur ansatzweise auseinander zu setzen. Schwarzarbeit darf sich nicht länger lohnen. Dies ist von entscheidender Bedeutung. Zur Bekämpfung der Ursachen der Schwarzarbeit fordert der ZDB erneut

  • die Einführung eines halben Mehrwertsteuersatzes für Bauleistungen,  
  • die steuerliche Absetzbarkeit von Bauhandwerkerrechnungen im privaten Bereich  
  • sowie eine deutliche Senkung der gesetzlichen Lohnzusatzkosten.

Der dringend notwendige Kampf gegen die Schwarzarbeit wird aussichtslos bleiben, wenn keine Entlastung der ordnungsgemäß abrechnenden Baubetriebe von Steuern und Abgaben gegenüber der "schwarzen Konkurrenz" eintritt. Der Gesetzentwurf muss daher in den parlamentarischen Beratungen dringend nachgebessert und wirtschaftspolitisch flankiert werden."

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