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DStGB fordert Entrümpelung des Baurechts: Weniger Vorgaben - Keine Instrumentalisierung des Baurechts

(11.3.2002) Der DStGB fordert angesichts der Überlegungen des Bundes zur Überarbeitung des Baugesetzbuches eine deutliche Vereinfachung des gesamten Baurechts. Eine Beschränkung auf das Baugesetzbuch (BauGB) ist nach Ansicht von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, nicht ausreichend. "Es ist höchste Zeit, nicht nur auf Bundesebene das Baugesetzbuch zu überarbeiten, sondern das baurechtliche Verfahren insgesamt für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und wieder transparent zu gestalten." Zugleich müssten, so Landsberg weiter, die Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden durch den Abbau von Standards, durch weniger Bürokratie und einfacheres Verwaltungsverfahren ausgeweitet werden.

Hintergrund sei, dass die Städte und Gemeinden zunehmend durch EG-rechtliche Vorgaben verpflichtet würden, bspw. formelle Prüfungsverfahren, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung mit der Aufstellung eines umfangreichen Umweltberichtes vorzunehmen, ohne dass im Einzelfall qualitativ etwas für die Umwelt gewonnen wäre. Landsberg fordert daher, dass in den letzten Jahren immer undurchsichtiger gewordene Baurecht zu entschlacken und praxisgerechter zu gestalten. "Allein die Vorschrift über das Bauen im Außenbereich umfasst mittlerweile über drei Seiten im Gesetz und ist für den Bürger nicht mehr transparent", erklärte Landsberg.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert weiterhin eine stärkere Vereinheitlichung des geltenden Bauordnungsrechts der Länder.

Nach der derzeitigen Rechtslage gebe es 16 verschiedene Landesbauordnungen, somit 16 verschiedene Baugenehmigungsverfahren mit 16 verschiedenen Vorgaben für beispielsweise Brandschutzfragen oder die einzuhaltenden Abstände zu Nachbarbauten. Dies führe häufig nicht nur zu langwierigen und kostspieligen Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, sondern habe auch zur Folge, dass es selbst Fachleuten und Investoren kaum noch möglich sei, den Überblick über die einzelnen baurechtlichen Vorschriften zu behalten.

Der DStGB warnt darüber hinaus davor, das Baurecht zu instrumentalisieren. So sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht damit geholfen, wenn kleinere Mobilfunkanlagen – wie derzeit in Nordrhein-Westfalen geplant - baugenehmigungspflichtig würden, da die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor dem Mobilfunk sich nicht auf baurechtliche Fragen, sondern ausschließlich auf Fragen möglicher Gesundheitsgefährdung beziehen. Diese Fragen können jedoch nicht im Baurecht beantwortet und gelöst werden.

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