Baulinks -> Redaktion  || < älter 2002/0445 jünger > >>|  

Schwarzgeld beim Hausbau oder Hauskauf - gefährliches Spiel!

(27.5.2002) Es klingt sehr verlockend: "Brauchen Sie eine Rechnung?" lautet die oft gestellte Frage an den Häuslebauer oder Hauskäufer. Und der gerät ins Schwanken: Wenn man hier ein bisschen spart, kann man sich da vielleicht doch noch das heiß ersehnte Extra leisten. Doch die Verbraucherschutzorganisation Verband Privater Bauherren e.V., V.P.B., warnt eindringlich vor Schwarzgeldgeschäften. Denn neben der Tatsache, dass sich der Bauherr oder Immobilienkäufer steuerrechtlich strafbar macht, ist er es auch, der in Zweifelsfällen "die Quittung" für die illegalen Abmachungen teuer bezahlen muss.

Lässt er sich auf ein solches Geschäft ein, so ist er mit der Drohung einer Anzeige beim Finanzamt stets erpressbar. Und die trifft ihn mehr als den, der ihn anzeigt, denn der Anzeigende kann seinen eigenen Schaden aufgrund besonderer rechtlicher Bestimmungen eng begrenzen.

Keine Rechnung vom Bauhandwerker bedeutet auch keine Rechte hinsichtlich Mängelbeseitigung und Gewährleistung.

Denn wie will man die vereinbarten Leistungen nachweisen, wenn es dazu weder einen schriftlichen Auftrag noch eine Rechnung gibt? Selbst wenn der Handwerker gar nicht mehr erscheint, guckt der Bauherr in die Röhre.

Auf eine weniger bekannte Gefahr weist Dipl.-Ing. Ulrich Schiffler, vom Regionalbüro Bremen des Verbandes Privater Bauherren e.V. hin: "Wer bei einem Kaufvertrag für ein Haus oder Grundstück schummelt und nur einen Teil des Preises in den Vertrag schreibt und das übrige Geld nebenher bar und ohne Quittung übergibt, riskiert, dass der gesamte Vertrag platzt. Der Bauherr hat damit kaum Chancen, das 'schwarze' Geld jemals wiedezusehen!"

Das Gleiche gilt auch, wenn - insbesondere beim Kauf von Althäusern - mitverkaufte Ausstattung, Einbaumöbel, Gartenanlangen usw. nicht in den Vertrag aufgenommen und gesondert bezahlt werden. Die höchstrichterliche Rechtssprechung ist da aber unmissverständlich: Wer einen gültigen Vertrag will, muss alle Vereinbarungen beurkunden lassen. Das Geschäft wird sonst nichtig. Das in der Regel vor Vertragsabschluss geflossene "inoffizielle" Geld ist weg und wenn der Vertragspartner plötzlich "Erinnerungslücken" hat, die Kosten des Vertrages ebenfalls.

Ärgerlich wird es für den Bauherren oder Verkäufer auch dann, wenn er für spätere Finanzierungen, Beleihungen oder Versicherungen den Wert der Immobilie nachweisen möchte. Da fehlen dann die Rechnungen und Belege für die wahren Kosten. "Beim Hausbau- oder Kauf ist es eben wie im wirklichen Leben", meint Ulrich Schiffler. "Ehrlich währt am längsten!"

siehe auch:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht "Broschüren" ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH