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Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen fordert: Tariftreuegesetz so nicht!

(30.5.2002) Das Tariftreuegesetz steht am 31.05.02 auf der Tagesordnung des Bundesrates, nachdem es vom Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet worden ist. "Eine Reihe der im Gesetz vorgesehenen Regelungen haben negative Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie die Baukonjunktur und belasten die Wohnungsunternehmen als Auftraggeber aber auch als Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen in völlig unangemessener Weise. Wir appellieren deshalb an den Bundesrat, sich für wesentliche Nachbesserungen einzusetzen", sagte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen im Vorfeld der Bundesratssitzung.

Das generelle Ziel des Gesetzes, Wettbewerbsverzerrungen auf dem Gebiet des Bauwesens, die durch massiven Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, entgegenzuwirken, werde vom GdW grundsätzlich nicht in Frage gestellt, machte Freitag deutlich. Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen seien aber nicht sachgerecht und letztendlich kontraproduktiv. Außerdem sei nicht abschließend geklärt, ob sogenannte "vergabefremde" Zuschlagskriterien wie die Tariftreue nach den europarechtlichen Vergabebestimmungen, überhaupt zulässig sind.

GdW-Präsident Lutz Freitag nannte folgende Kernforderungen:

Die vom GdW vertretenen 800 kommunalen, bundes- und landeseigenen Wohnungsunternehmen, die zusammen rund 3,3 Mio. Wohnungen bewirtschaften, dürfen als Auftraggeber nicht wie öffentliche Verwaltungen behandelt werden. Das Gesetz sei in seinen Regulierungen auf Behörden als Auftraggeber zugeschnitten. Im Gesetzentwurf selbst werden als Folgen des Vollzugs des Gesetzes auch erhöhte Verwaltungskosten für die Auftraggeber genannt.
Freitag: "Für Unternehmen in privater Rechtsform, die im Wettbewerb stehen, ist die geplante gesetzliche Verpflichtung, als Auftraggeber auf die Tariftreue der Auftragnehmer zu achten und diese Tariftreue auch zu kontrollieren, daher nicht ohne Wettbewerbsnachteile zu erfüllen. Die privatrechtlich organisierten und im Wettbewerb stehenden Wohnungsunternehmen müssen daher aus dem Kreis der Adressaten des Gesetzes als Auftraggeber herausgenommen werden."

Hilfsweise müsse der für die Anwendung maßgebende Auftragswert von 100.000 Euro, der sich in 2 weiteren Stufen über 75.000 Euro ab dem 01.01.2003 und auf 50.000 Euro ab dem 01.01.2004 verringern soll, wesentlich heraufgesetzt werden. Der GdW schlägt als maßgeblichen Grenzwert 250.000 Euro vor. Die Ermittlung der vor Ort maßgeblichen Tarife für Bauaufträge wäre für die privaten Auftraggeber mit erheblichem materiellen, personellen und zeitlichen Verwaltungsaufwand verbunden. Dies gelte auch bei Unterstützung durch den Bundesarbeitsminister, der die jeweils einschlägigen Lohn- und Gehaltstarife mitteilen soll. Der Verwaltungsaufwand führe zu Kostensteigerungen, verteuere das Bauen und sei damit insgesamt kontraproduktiv, kritisierte der GdW-Chef.

In der Folge drohten Benachteiligungen der kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen gegenüber ihren privaten Konkurrenten, die nicht wie öffentliche Auftraggeber agieren müssen. Hinzu komme der erhöhte Zeitaufwand, der aufgrund der Zeiterfordernisse für die Ermittlung und Kontrolle der Tarife entsteht. Dies sei ungerechtfertigt und unzumutbar, so Freitag.

Als Hauptauftragnehmer öffentlicher Auftrageber haben die kommunalen Wohnungsunternehmen nicht nur ihre Nachunternehmen "sorgfältig auszuwählen", sondern auch deren Tariftreue zu kontrollieren und selbst Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 10 % des Auftragswertes dann zu zahlen, wenn die Nachunternehmer die Tariftreue ihrerseits nicht einhalten.

Lutz Freitag: "Es ist selbstverständlich, dass die mit öffentlichen Aufträgen betrauten Unternehmen sich gegenüber den für sie geltenden Tarifverträgen tariftreu verhalten. Die Haftung für Gesetzesverstöße, die durch ihre Nachunternehmen begangen werden, wird von uns jedoch nachdrücklich zurückgewiesen und muss ersatzlos gestrichen werden." Obwohl im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auch die Auftraggeber für die Einhaltung der Tariftreue bei den Nachunternehmern verantwortlich seien, bleibe es letztlich bei der Pflicht des Hauptauftragnehmers, bei Verstößen des Nachunternehmers eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Diese geplante Haftung reihe sich in eine Folge sehr problematischer gesetzlicher Regelungen ein, bei denen Unternehmen für Verstöße anderer Unternehmen haftbar gemacht werden. So seien beispielsweise nach der Baustellenverordnung die Auftraggeber von Bauleistungen für die Sicherheit der Arbeitnehmer der Auftragnehmer verantwortlich. Nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz haften Auftraggeber dafür, dass ihre Auftragnehmer die Mitarbeiter zu den tariflichen Mindestlöhnen beschäftigen, und nach dem neuen Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe haften sie schließlich mit für Steuerzahlungen der Auftragnehmer.

"In diesen Gesetzen mögen politisch durchaus sinnvolle Ziele verfolgt werden. Bei der Umsetzung werden jedoch Wege beschritten, die das Baugeschehen unangemessen verteuern sowie die Lasten und Risiken der Durchsetzung politischer Absichten auf die Unternehmen abwälzen. Dies ist aber originäre Aufgabe des Staates", machte der GdW-Präsident deutlich.

Der GdW-Chef kritisierte außerdem, dass die ostdeutsche Bauindustrie durch die Tariftreuerklärung wettbewerblich benachteiligt werde. Trotz der vierjährigen Staffelregelung drohten ostdeutsche Unternehmen, die in den westlichen Tarifgebieten mit Wettbewerbern aus den alten Bundesländern konkurrieren, mehr und mehr an Boden zu verlieren. Diese Unternehmen seien aber gerade wegen der niedrigeren Tariflöhne in den neuen Bundesländern auch in den alten Bundesländern konkurrenzfähig. Die Bauwirtschaft in den neuen Bundesländern würde weiter geschwächt. "Die Folgen sind noch mehr Arbeitsplatzabbau, weitere Abwanderung von Arbeitnehmern und steigende Wohnungsleerstände", warnte Freitag vor einer Negativspirale.

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