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Brandschutzmaßnahmen auch in der Ferienwohnung wichtig - Feuerlöscher erhöhen die Sicherheit

(2.6.2002) Während Feuerschutz-Maßnahmen und die Montage von Feuerlöschern in Hotels und kommerziell vermieteten Ferien-Wohnanlagen gesetzlich vorgeschrieben sind, unterliegen diese Vorkehrungen in privat vermieteten Ferienwohnungen der Eigenverantwortlichkeit des Vermieters.

In privaten Ferienhäusern kommt es immer wieder zu Bränden, die durch Leichtsinnigkeit und Unachtsamkeit der Urlauber entstehen. Und das hat zahlreiche Gründe: Der Urlaub ist die Zeit des Vergnügens und der Geselligkeit. Das Leben auf engem Raum und die Unbekümmertheit bergen zahlreiche Gefahrenquellen: Sei es beim Kochen am Gasherd, beim Grillen oder der Kerzenschein am Abend, der Umgang mit dem offenen Feuer ist an der Tagesordnung und die ausgelassene Laune lässt so manchen unachtsam werden.

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Feuerlöscher erhöhen nicht nur die Sicherheit des Mieters, sondern schützen auch den Besitz des Vermieters.

Ein unverzichtbares Sicherheitszubehör ist daher der Feuerlöscher. Er sollte griffbereit platziert und sicher befestigt sein. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass der Feuerlöscher einen gut sichtbaren Standort hat. Hierdurch kann der Mieter im Brandfall schnell und gezielt reagieren. Optimal ist die Befestigung in der Nähe der Balkontür, hierdurch ist der Feuerlöscher sowohl von außen als auch von innen stets griffbereit. Sollte hier kein Platz vorhanden sein, bietet sich die Montage im Küchen- oder Flurbereich an.

Eigenverantwortlichkeit des Vermieters ist gefragt

Wenn es um den Kauf eines Feuerlöschers geht, erhält man eine fachkundige Beratung bei den örtlichen Brandschutz-Fachbetrieben. Der Kundendienst erkennt mögliche Gefahrenquellen und montiert das für die örtlichen Ansprüche optimale Gerät griffbereit an der optimalen Stelle. Ferner gewährleistet er durch die regelmäßige Geräteprüfung, die alle zwei Jahre durchgeführt werden sollte, die einwandfreie Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers.

Adressen von örtlichen Kundendiensten findet man in den "Gelben Seiten" unter dem Stichwort "Feuerlöschanlagen und -geräte".

siehe auch:


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