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Korruptionsregister vorerst im Bundesrat gestoppt, Tariftreuegesetz gescheitert

(13.7.2002) Auf der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 12.7. befasste sich die Länderkammer mit einer ganze Reihe von Gesetzesvorlagen:

Korruptionsregister: Auf Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses rief der Bundesrat zu dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der umfassenden Überarbeitung ein. Zwar hält der Bundesrat die Einrichtung eines bundesweiten Registers über Unternehmen, die ein öffentlicher Auftraggeber wegen schwerer Verfehlungen befristet von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen hat, für erforderlich, die Eintragung in das Register führe aber zu einem erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und sei von großer grundrechtlicher Bedeutung. Aus rechtsstaatlichen Gründen müsse der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen über das Registerverfahren selber treffen anstatt die nähere Ausgestaltung im Rahmen einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zu überlassen.
Der Entwurf sieht / sah vor, illegal arbeitende Firmen in einem Register zentral zu speichern und von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Öffentliche Auftraggeber wären dann bei Aufträgen über 50.000 Euro verpflichtet, die an den Ausschreibungen teilnehmenden Unternehmen zu überprüfen und bei einem Registereintrag auszuschließen.

Schwarzarbeit: Die Länderkammer billigte das Vermittlungsergebnis zur erleichterten Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Mit dem "Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit" sollen praktische Schwierigkeiten bei der Verfolgung von illegaler Beschäftigung verringert werden. Ein Bauunternehmer, der einen Subunternehmer direkt beauftragt, wird künftig für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge dieses Subunternehmers oder eines von diesem beauftragten Verleihers wie ein selbstschuldnerischer Bürge haften. Der Generalunternehmer haftet nur dann über den ersten Subunternehmer hinaus, wenn die Beauftragung des ersten Subunternehmers bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände zur Umgehung der Haftung geschieht. Zukünftig müssen Subunternehmer auf Verlangen der Einzugstelle Firma und Anschrift ihres Auftraggebers mitteilen. Das Gesetz tritt am 1. August 2002 in Kraft.

Tariftreue: Das vom Vermittlungsausschuss bestätigte Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen ist heute im Bundesrat gescheitert. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, um die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu erreichen. Zur Begründung hatte er hervorgehoben, die Einführung eines gesetzlichen Tarifanwendungszwangs bedeute einen Eingriff in die Tarifautonomie und die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit. Auch sei das Gesetz aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht haltbar.

Immobiliengeschäfte: Verbraucher haben künftig bei allen Darlehensverträgen zur Finanzierung von Immobilien ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Bisher war dies nach Angaben des Bundesjustizministeriums für derartige Geschäfte ausgeschlossen. Allerdings können Banken bis Mitte 2005 davon abweichende Regelungen vorsehen, sofern es sich nicht um Haustürgeschäfte handelt.

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