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Staatlich anerkannte Sachverständige jetzt als Energieberater zugelassen

(28.8.2002) Staatlich anerkannte Sachverständige für den Schall- und Wärmeschutz sind ab sofort uneingeschränkt als Energieberater zur Nachweisführung im Rahmen der KfW-Gebäudesanierungs- bzw. CO₂-Minderungsprogramme zugelassen - darauf hat der BDB-Landesvorsitzende Robert Dorff gestern in Düsseldorf hingewiesen. "Damit ist eine bisherige Ungleichbehandlung der staatlich anerkannten Sachverständigen gegenüber den bisher durch den Bund zugelassenen Energieberatern vom Tisch ", so Dorff.

Architekten und Ingenieure aus NRW hatten Klage darüber geführt, dass sie bei den zuvor zitierten Programmen dann Probleme bei der Nachweisführung haben, wenn sie nicht von der KfW als Energieberater geführt wurden.

Gerade aber staatlich anerkannte Sachverständige für den Schall- und Wärmeschutz, so die Argumentation des BDB-Landesverbandes NRW, die sich nicht nur besonderen Schulungen und regelmäßigen, überprüften, Fortbildungen unterziehen, sondern auch eine mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bereich des Wärmeschutzes nachweisen müssen, sind aus Sicht des Verbandes besonders geeignet, die Nachweise im Rahmen der Förderprogramme zu führen.

In Gesprächen mit dem Landesbau- und Bundesbauministerium fanden die Argumente des mit 7.000 Mitgliedern größten Architekten- und Ingenieurverbandes Zustimmung.

Fazit: Ab sofort werden alle staatlich anerkannten Sachverständigen für den Schall- und Wärmeschutz in NRW als Energieberater bei der KfW geführt und erfahren somit keine Hemmnisse mehr bei der Beantragung o.a. Förderprogramme.

Die KfW-Programme sind Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und erfahren gerade jetzt vor dem Hintergrund der Hochwassersituation eine zusätzliche Bedeutung.

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