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Abschluss der Haftungsübernahmevereinbarung zwischen dem SHK-Zentralverband und der Rheinzink GmbH & Co. KG

(24.11.2002) Am 21. November 2002 schloß der Zentralverband Sanitär Heizung Klima mit dem Unternehmen Rheinzink eine neue Haftungsübernahmevereinbarung ab. Die Vertragsunterzeichnung fand anlässlich der Messe SHK in Hamburg statt.

Der Vertragsabschluss ersetzt die alte Vereinbarung aus dem Jahre 1987, die sowohl inhaltlich überarbeitet als auch formell an die neuen Regelungen der Schuldrechtsmodernisierung angepasst wurde.

Der Abschluss der Haftungsübernahmevereinbarung bedeutet für die Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation erhöhten Schutz, da Rheinzink für fehlerhafte Materialien in demselben Umfang, wie der Mitgliedsbetrieb gegenüber seinem Auftraggeber/Bauherrn haftet. Damit übernimmt Rheinzink den Ersatz von Mängelansprüchen, die ihre Ursache in fehlerhaften Rheinzink-Materialien haben. Dies schließt die Übernahme von Aus- und Einbaukosten sowie Ersatzlieferung von Materialien und die Übernahme von Schäden bis zu einer Höchstsumme je Schadenereignis von 1,5 Mio. Euro ein.

Die neue Haftungsübernahmevereinbarung gibt den SHK- Mitgliedsbetrieben eine zusätzliche Sicherheit und erleichtert das betriebliche Einkaufsmanagement. Als innovatives Unternehmen gilt die Firma Rheinzink mit ihrem Material "Titanzink" heute in Deutschland als Marktführer im Bereich Bauzink für den Anwendungsbereich Gebäudehülle. Sie ist darüber hinaus weltweit in 21 Ländern auf 4 Kontinenten vertreten.

Die SHK-Betriebe haben mit Rheinzink einen leistungsstarken Partner zur Seite, der sie mit seinem Außendienst unterstützt und Serviceleistung und Beratung auch bei der Auftagsausführung erbringt.

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