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Neue Trinkwasserverordnung erlaubt weiterhin Wäsche waschen mit Regenwasser

(4.2.2003) Seit dem 1. Januar 2003 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie regelt im wesentlichen die Anforderungen an das Trinkwasser, dass durch die Wasserversorgungsunternehmen den Haushalten geliefert wird. Die Einhaltung niedrigerer Grenzwerte für Blei, Nickel und Kupfer sind in der Verordnung neu festgelegt. Zudem haben die Gesundheitsämter eine erweiterte Kontrollfunktion bekommen, damit das Lebensmittel Trinkwasser auch künftig eine hohe Qualität behält.

Für die Nutzer von Regenwassernutzungsanlagen ergibt sich ab dem 1. Januar 2003 eine Mitteilungspflicht an das Gesundheitsamt. Anforderungen an technische Standards, wie Kennzeichnung der Betriebswasserleitungen und eine strikte Trennung der Betriebswasserleitung vom Trinkwassernetz gelten bereits seit Jahren als Stand der Technik. Weitere Anforderungen werden in der DIN 1989-1 "Regenwassernutzungsanlagen" geregelt.

Wichtig für den Regenwassernutzer: "Wäsche waschen mit Regenwasser" bleibt nach wie vor erlaubt! Dies ist in der amtlichen Begründung der Trinkwasserverordnung verankert.

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