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RAL-Gütesicherung für Kunststoffverpackungen zum Transport gefährlicher Güter

(11.2.2003) Ob radioaktive Stoffe oder hoch explosive Flüssigkeiten: Auslaufendes oder anderweitig frei gesetztes Gefahrgut birgt ein enormes Gefahrenpotenzial für Mensch, Tier und Umwelt. Der Transport - und damit auch die Verpackung - gefährlicher Güter unterliegt daher strengsten Vorschriften. Für Schadensprävention in diesem hoch sensiblen Bereich sorgt die Gütegemeinschaft Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter e.V. In einem Anerkennungsverfahren, in das auch u.a. die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin, eingeschaltet wurde, sind die Güte- und Prüfbestimmungen für Kunststoffverpackungen zum Transport gefährlicher Güter modifiziert worden.

Die Gütesicherung regelt die Produktionsüberwachung spezieller Gefahrgutverpackungen aus Kunststoff, die für die Beförderung gefährlicher Güter der Bauart nach zugelassen sind: Dazu gehören Fässer und Kanister aus Kunststoff, Säcke aus Kunststoff-Gewebe und Kunststoff-Folien, Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter sowie flexible Großpackmittel (IBC) aus Kunststoffgeweben bzw. -folien.

So ist bei Produktionsbeginn sowie bei laufender Produktion dieser Kunststoffverpackungen die fachgerechte Einrichtung der Maschinen unbedingt sicherzustellen. Zudem werden kontinuierlich separate, verpackungsspezifische Prüfungen durchgeführt, die z.B. bei Fässern und Kanistern aus Kunststoff die ordnungsgemäße Bestimmung der Funktionsmaße, der Masse, der Mindestwanddicke und Überprüfung der Wanddickenverteilung gewährleisten.

Als Voraussetzung für die Herstellung von Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter muss jeder Gütezeichenbenutzer Nachweis über die Einführung und Aufrechterhaltung eines spezifischen Qualitätssicherheitsprogramms (QSP) führen. Damit ist sichergestellt, dass nur Verpackungen ausgeliefert werden, die den gesetzlichen Vorgaben und den Bestimmungen der Gütesicherung entsprechen.

Die erstmalige Überprüfung der Produktpalette des Herstellers und der Wirksamkeit dieses QSP erfolgt im Rahmen der so genannten Erstprüfung durch eine Überwachungsstelle bzw. ihres Beauftragten. Im Rahmen der daran anschließenden Eigenüberwachung ist der Hersteller dazu verpflichtet, die Wirksamkeit der Güteüberwachung und des QSP regelmäßig selbst von fachkundigem Personal kontrollieren und dokumentieren zu lassen. Zur Durchführung der Eigenüberwachung des Gütezeichenbenutzers wurde ein Leitfaden der BAM für die Einführung von Qualitätssicherungsprogrammen der Gütesicherung angehängt. Zusätzlich wird zweimal jährlich durch die Überwachungsstelle bzw. ihren Beauftragten unangemeldet eine Fremdüberwachung durchgeführt: Neben einer Überprüfung der Wirksamkeit des QSP wird dabei auch eine stichprobenartige Prüfung der Kunststoff-Verpackungen durchgeführt und geprüft, ob diese mit der zugelassenen Bauart übereinstimmen.

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