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Zertifizierung von Fassaden-Fachverlegern beginnt zu greifen

(17.3.2003) Die Fassade zählt zu den wesentlichen Bestandteilen eines Bauwerks. Mangelhaft ausgeführte Fassadenarbeiten führen zwangsläufig zu Wertverlusten; mängelfrei errichtete Fassaden hingegen tragen zur Werterhaltung oder Wertsteigerung bei. In diesem Zusammenhang erweisen sich die jüngsten Zertifizierungsmaßnahmen der GTÜ von Fassaden-Fachverlegern als wirksames Instrument zur Optimierung der Qualität bei der Errichtung vorgehängter hinterlüfteter Fassaden. Grundlage für diese Zertifizierung sind die vom FVHF und der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH erstellten werkstoff- und systemspezifischen Lastenhefte, die die Anforderungen für eine erfolgreiche Zertifizierung in drei Ebenen gliedern.

  • In Ebene 1 wird der Betrieb daraufhin überprüft, ob er über die erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Ausrüstungen verfügt, um die zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß auszuführen.
  • Die Ebene 2 gilt dem Nachweis der Qualifizierung und kontinuierlichen Weiterbildung der Mitarbeiter. In zahlreichen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen wird eine besondere Schulung für zulassungskonforme Ausführungen ausdrücklich vorgeschrieben.
  • Ebene 3 ist der Baustelleneinrichtung und den werkstoffspezifischen Abläufen dort gewidmet.

Die Überprüfung der fachgerechten Ausführung wird anschließend im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätsüberwachung durch einen Vertragspartner der GTÜ vorgenommen. Entsprechende Hinweise für eine "Baubegleitende Qualitätsüberwachung nach FVHF/GTÜ-Standards" finden sich zunehmend in den entsprechenden Leistungsverzeichnissen.

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