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Baugewerbe legt 5-Punkte-Katalog zur Reform des Kündigungsschutzes vor

(20.3.2003) Als nicht weitgehend genug kritisiert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die von Bundeskanzler Gerhard Schröder angekündigte Reform des Kündigungsschutzes.

Der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Werner Kahl, erklärte am 18. März dazu in Berlin: "Die bisherigen Vorschläge greifen zu kurz. Der Mittelstand braucht einen wirklichen Abbau des Einstellungshemmnisses Kündigungsschutz, eine Reform an Haupt und Gliedern, größere Rechtssicherheit bei den Arbeitsgerichten und Erleichterungen für die Kleinbetriebe. Stattdessen droht eine weitere Verkomplizierung des Kündigungsschutzes und eine Verteuerung von unvermeidbaren Entlassungen. So haben wir uns die Reform nicht vorgestellt. Wir brauchen klare Verhältnisse für die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern."

In seinem vorgelegten 5-Punkte-Katalog zur Reform des Kündigungsschutzes hat der ZDB seine Forderungen konkretisiert: An erster Stelle steht die Verringerung der Prozessrisiken. Gerade in einer wirtschaftlichen Notlage, die zu betriebsbedingten Entlassungen führt, müsse es mittelständischen Unternehmen möglich sein, Kündigungen auszusprechen, ohne dass der Arbeitnehmer einseitig Abfindungsansprüche herbeiführen könne.

Der 5-Punkte-Katalog beruht auf gemeinsamen Überlegungen des Baugewerbes, des Einzelhandels, des Groß- und Außenhandels und des Hotel- und Gaststättengewerbes.

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