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Verordnete Verjüngungskur fürs Haus

(13.5.2003) Der Staat hat allen Häusern mit erhöhtem Energieverbrauch eine Verjüngungskur verschrieben. Davon betroffen sind vor allem Gebäude mit veralteten Heizkesseln. Womit müssen Hauseigentümer rechnen und welche Unterstützung erhalten sie vom Gesetzgeber?

Der Initiativkreis Erdgas & Umwelt weist darauf hin, dass der Staat mit zwei Verordnungen veralteter Heiztechnik den Garaus machen will:

  • Die Bundes-Immissionsschutzverordnung mustert bis Ende 2004 alle Kessel aus, die zu viel Energie ungenutzt mit den Abgasen durch den Schornstein pusten.
  • Bis 2006 bringt die Energieeinsparverordnung das Aus für Wärmeerzeuger, die vor 1978 installiert wurden.
    Zudem verlangt der Gesetzgeber die Dämmung von Geschossdecken über beheizten Räumen. Ferner müssen alle Leitungsrohre gedämmt werden, in denen warmes Wasser fließt.
    Allerdings ist bei der Energieeinsparverordnung zu berücksichtigen, dass in Ein- und Zweifamilienhäusern die Modernisierungen nur bei einem Eigentümerwechsel Pflicht sind. Darüber hinaus müssen Heizkessel, die nach 1996 mit einem neuen Brenner ausgerüstet wurden, erst 2008 ausgetauscht werden.

Wer vor der Aufgabe steht, ein altes Haus zu modernisieren, kann vom Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen bekommen. Darüber hinaus gibt es sogar einen Krediterlass von 20 Prozent. Möglich macht dies das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm der KfW. Jedoch erhält man den Darlehenserlass nur unter der Voraussetzung, dass das Gebäude nach der Modernisierung die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt.

Bundes-Immissionsschutzverordnung, Energieeinsparverordnung, EnEV

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