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BFW: Schluss mit der Diskussion um ein Sonderrecht Ost bei der Eigenheimzulage!

(13.5.2003) Der Finanzausschuss des Bundesrates hat in einer Sitzung am 8. Mai den Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen zur Halbierung der Eigenheimzulage für den Neubau auf 1.278 Euro und die Aufstockung der Altbauförderung um 50 Prozent auf 1.917 Euro als ostdeutsches Sonderrecht gebilligt. Lediglich eine wesentliche Korrektur wurde vorgenommen: dieses Recht soll nicht für Berlin gelten. Nachdem jedoch die beiden mitberatenden Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und für Bauwesen den sächsischen Gesetzgebungsvorschlag wieder von ihrer Tagesordnung genommen hatten, ist eine Abstimmung darüber auf dem nächsten Bundesratsplenum am 23. Mai blockiert. "Die Hartnäckigkeit, mit der der sächsische Ministerpräsident Milbradt andere Bundesländer auf ein ostdeutsches Sonderrecht bei der Wohneigentumsförderung einzuschwören versucht, wird inzwischen zur steuerpolitischen Groteske", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Dr. Günter Haber.

Vor kurzem hat der Bundesrat die von der Bundesregierung geplante Verschlechterung der Eigenheimzulage verhindert. Jetzt soll nach Milbradts Vorstellungen überfallartig bereits zum 1. Juli 2003 die Neubauförderung in den ostdeutschen Ländern über den Förderzeitraum von acht Jahren um über 10.000 Euro vermindert werden. Für die ostdeutschen Haushalte, die immer noch über sehr viel weniger Eigenkapital verfügen als die westdeutschen, bedeute dies, dass mehr als zwei Drittel der Wohneigentumsinteressenten den Wunsch nach einem Eigenheim nicht mehr realisieren könnten. Im ostdeutschen Baugewerbe würden noch einmal über 60.000 Arbeitsplätze wegfallen.

Die Zielsetzung, durch die bessere Förderung für Bestandswohnungen den Wohnungsleerstand in den Großstädten zu bekämpfen, beruhe auf völlig falschen Voraussetzungen. In 2002 sind in Ostdeutschland noch gerade über 32.000 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern neu gebaut worden, während der Wohnungsleerstand um über 250.000 Wohnungen zugenommen hat, so Haber. Der Vergleich dieser Zahlen zeige eines deutlich: der "Drehtüreffekt", dass unsanierte Wohnungen in Alt- und Plattenbauten nach dem Auszug der Mieter im Markt nicht mehr benötigt werden, ist keine Folge des Neubaus von Eigenheimen. Außerdem wäre die Anpassung unsanierter Wohnungen an heutige Wohnverhältnisse auch mit einer stark heraufgesetzten Grundförderung für den Eigentumserwerb aus dem Bestand nicht zu finanzieren. Das Finanzierungsrisiko, das die kommunalen Wohnungsunternehmen nicht tragen können, wäre für die privaten Erwerber geradezu existenzgefährdend. "Zur Verminderung des Wohnungsleerstandes durch Rückbau und Abriss bedarf es ganz anderer städtebaulicher Konzepte, die in der Lage sind, privates Kapital zu mobilisieren", betonte Haber.

Die Menschen ließen sich bei der Wohneigentumsbildung vom Staat auch nicht durch die Vermehrung von Förderung für Bestandswohnungen nachhaltig beeinflussen. Die Haushalte, die ein Eigenheim suchen, zögen dann verstärkt aus den ostdeutschen Städten in nahegelegene westdeutsche Regionen um. Nicht ohne Grund habe das Land Berlin im Finanzausschuss des Bundesrates die Ausnahmeregelung für Berlin durchgesetzt. "Das Kalkül Berlins liegt auf der Hand: bei einer ostdeutschen Sonderregelung könnte Neubau massiv aus dem brandenburgischen Speckgürtel auf das Berliner Gebiet abgezogen werden. Und das würde sich für Berlin lohnen. Schließlich bringt jedes neu errichtete Einfamilienhaus dem Staat über 53.000 Euro Einnahmen, während die Eigenheimzulage für eine Familie mit einem Kind über acht Jahre verteilt 26.584 Euro kostet", rechnete Haber vor.

Haber appellierte an den Freistaat Sachsen, sein Vorhaben für ein neues ostdeutsches Sonderrecht aufzugeben, weil sonst jeder Vertrauensschutz bei der Eigenheimzulage untergraben werde. "Vertagen von Mal zu Mal reicht nicht. Dieses Verfahren muss endlich in allen drei Ausschüssen beerdigt werden", forderte er. Ohnehin sei der Ansatz falsch, bei einer Reform der Eigenheimzulage einfach an der Höhe der Grundzulagen für Neubau und Bestand zu drehen. Es komme vielmehr darauf an, speziell die Investitionen im Neubau und bei der Bestandssanierung in gleicher Weise zu fördern.

Dem BFW als Spitzenorganisation der Immobilienwirtschaft gehören über 1.700 Unternehmen an. Die Mitgliedsunternehmen verwalten einen Bestand von rund 3,6 Millionen Wohnungen und repräsentierten im Jahr 2002 ein Wohnungs- und Gewerbebauvolumen von über 70 Milliarden Euro (einschließlich der Grundstückinvestitionen).

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