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Mieterbund: Mietrechtsreform habe Praxistest bestanden

(11.6.2003) "Mit der vor knapp zwei Jahren in Kraft getretenen Mietrechtsreform ist eine Reihe von Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter wirksam geworden. Klarstellende Regelungen, vor allem im Bereich der Betriebskosten und der Mieterhöhungen wirken sich streitmindernd aus. Es zeigt sich aber auch", so Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), auf einer Pressekonferenz in Berlin, "dass durch missverständliche Formulierungen neue Streitpunkte entstanden sind, dass einige Fragen durch die Mietrechtsreform nicht beantwortet wurden." Hier sei jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) gefordert. Das höchste deutsche Gericht werde in den nächsten Wochen Grundsatzentscheidungen zu Themen wie Kündigungsfristen, Mietminderung, Eigenbedarf und Schönheitsreparaturen veröffentlichen.

Seit dem 1. September 2001, dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform, haben die Rechtsberater der 350 DMB-Mietervereine rund 1,7 Millionen Rechtsberatungen nach dem neuen Recht durchgeführt. "Das neue Mietrecht hat diesen großen Praxistest bestanden", bilanzierte Rips. Bewährt habe sich die Zusammenfassung der mietrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und die Anordnung der Vorschriften nach dem typischen Ablauf eines Mietrechtsverhältnisses.
Vorteilhaft und streitmindernd wirkt sich vor allem die Neuregelung zu der Abrechnungs- und Ausschlussfrist bei Betriebskosten aus. Danach muss der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode die Abrechnung für die "kalten" Betriebskosten oder die Heizkosten seinen Mietern vorgelegt haben. Hält er diese Frist nicht ein, kann er keine Nachforderungen für diesen Abrechnungszeitraum stellen.
"Fast jede dritte Rechtsberatung unserer Mietervereine dreht sich um Betriebskosten. Die häufigsten Fragen sind: Bis wann muss der Vermieter abgerechnet haben und kann er noch nach Jahren mehr oder weniger hohe Nachforderungen stellen", erklärte Rips. "Diese Fragen lassen sich jetzt eindeutig klären. Hier hat die Mietrechtsreform Rechtssicherheit gebracht."
Positiv, so der Mieterbund-Direktor, sind zum Beispiel auch im Mieterhöhungsrecht die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels und die sich hieraus ergebenden Beweisfunktionen oder die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung der Wohnung.

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