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Fachverband Türautomation empfiehlt automatische Schiebetüren bei Rettungswegen

(10.8.2003) An Fluchtwegtüren werden zu Recht höchste Anforderungen gestellt:

  • Einerseits müssen sie gewährleisten, dass im Notfall ein Gebäude schnellstens evakuiert werden kann. Dabei dürfen die Notausgänge keine Barrieren darstellen, sondern sollten ein möglichst reibungsloses Verlassen des Gebäudes garantieren.
  • Andererseits soll vielerorts im Normalfall ein unerlaubtes Öffnen von Fluchtwegtüren nicht möglich sein. So wird z.B. für Krankenhäuser oder Altenheime oft gefordert, dass Türen in Verlauf von Rettungswegen zu bestimmten Zeiten verriegelt sind, wenngleich solche Türen weiterhin als Fluchtwegtüren funktionieren müssen - sie sich also im Ernstfall öffnen (lassen).

Eine bevorzugte Lösung sind in solchen Fällen automatische Türsysteme. Die Hersteller von Automatiktüren im Fachverband Türautomation bieten hier technisch ausgereifte Lösungen, die baumustergeprüft sind und beiden Anforderungen entsprechen.

Welche Anforderungen muß aber nun eine Automatiktür mit Fluchtwegfunktion erfüllen? Grundsätzlich ist eine Baumusterprüfung erforderlich. Darüberhinaus sind die Richtlinien für elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) sowie die Richtlinien für automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) zu berücksichtigen.

Die EltVTR fordert:

  • Öffnung auch unter Belastung in Fluchtrichtung von 90% der Haltekraft maximal jedoch 3000N
  • Einfehlersicherheit: Freischaltung (Notöffnung) der Tür darf nicht verhindert oder zeitlich verzögert werden.
  • Fluchtwegfreigabe auf Anforderung (manuelle Betätigung des Nottasters)

Dagegen legt die AutSchR fest:

  • Rechtzeitiges Öffnen der Tür bei Annäherung in Fluchtrichtung durch Ansteuerung mittels flächen-deckendem Signalgeber (redundant oder selbstüberwacht)
  • Fluchtwegfreigabe ohne bewusste Anforderung (ab 1 ,5m vor der Tür)

Nach der EltVTR ist demnach eine Handbetätigung der Tür im Notfall möglich, während die AutSchR eine automatische Fluchtwegfreigabe fordert. Um diesen Widerspruch zu klären, hat der Fachverband Türautomation (FTA) eine technische Verbandsempfehlung herausgegeben. Nach der FTA-Empfehlung sind zunächst die Anforderungen aus der AutSch-Richtlinie zu beachten, die das Öffnen der Automatiktür durch die bloße Annäherung einer Person vorsieht. Das Öffnen wird auf diese Weise nicht durch flüchtende Personen, die gegen das Türblatt drücken, behindert oder verzögert. Das Abschalten des inneren Signalgebers oder dessen Ersatz durch einen Nottaster entspricht nicht der AutSch-Richtlinie. Das wiederum bedeutet nach Auffassung des Fachverbandes Türautomation, daß grundsätzlich eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde einzuholen ist, wenn die Tür zu bestimmten Zeiten verriegelt sein muß.

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