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RAL-Gütesicherung für Holzhausbau

RAL-Gütesicherung, Holzhausbau, Holzhäuser, Holzbau, Holzbauweise(25.8.2003) Holzhäuser sind längst zum Inbegriff für zeitgemäße Wohnkultur geworden. Kein Wunder, denn darin lebt es sich nicht nur gesund, sondern auch umweltbewusst und preiswert. Rundum-Schutz verspricht hier das RAL-Gütezeichen für Holzhausbau. Um den hohen bauphysikalischen und bauaufsichtlichen Anforderungen im Bereich des Holzhausbaus Rechnung zu tragen, wurde die bestehende RAL-Gütesicherung umbenannt, erweitert und gilt nun auch für die Montage.

Seit einigen Jahren verzeichnet die Holzbauweise einen anhaltenden Trend. Viele umwelt- und kostenbewusst denkende Bauherren schätzen neben der Vielfalt der zur Verfügung stehenden Materialien auch die hervorragende Wärmedämmung und die sich daraus ergebenden Einsparpotenziale. Für Rundum-Schutz und Qualität auf hohem Niveau sorgt hier die RAL-Gütesicherung Holzhausbau, die für Wohn- und Bürogebäude sowie Zweckbauten o.ä. in Holzbauart gilt: Mit der nun abgeschlossenen Erweiterung der Gütesicherung ist künftig auch die Montage der vorgefertigten Holzbauteile gütegesichert.

Bei der Herstellung und Montage von Bauteilen für Gebäude in Holzbauweise muss den besonderen Güte- und Prüfbestimmungen im Hinblick auf die verwendeten Bauprodukte und deren Gebrauchtauglichkeit, die Tragkonstruktion (Bauteile wie Wand-, Decken- und Dachkonstruktion einschließlich Witterungsschutz) oder auch den bauphysikalischen Aufbau (z.B. Luftdichtheit, Wärme- und Feuchteschutz, Brand-, Schall- und Holzschutz) unbedingt Folge geleistet werden. Weiterhin werden im Rahmen der Gesamtleistung auch Anforderungen an die Planung und Ausführung von Dachdeckung, Fenster und Außentüren sowie von Außenwandbekleidung bzw. Fassade gestellt.

Neben diesen speziellen bautechnischen bzw. bauphysikalischen Anforderungen sind von den ausführenden Fachbetrieben auch bestimmte funktionale und personelle Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen in funktionaler Hinsicht Einrichtungen wie z.B. geeignete Messgeräte zur Bestimmung der Holzfeuchte oder auch geeignete Räumlichkeiten zur Lagerung der Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile vorhanden sein. Personell gesehen ist die Anwesenheit von mindestens einer qualifizierten Fachkraft als Montageleiter auf der Baustelle sicherzustellen.

Voraussetzung für die Erteilung des RAL-Gütezeichens ist stets eine erfolgreich absolvierte Erstprüfung. Zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen und zur stetigen Qualitätssicherung unterziehen sich die so ausgezeichneten Betriebe zweimal im Jahr einer unangemeldet durchgeführten Fremdprüfung durch fachlich geeignete, neutrale Sachverständige bzw. Überwachungsstellen. Darüber hinaus ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, den Nachweis über eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu erbringen.

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