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Hochbauvolumen in Hessen im ersten Halbjahr 2003 leicht erholt

(3.9.2003) Im ersten Halbjahr 2003 nahm das Hochbauvolumen in Hessen um 7,4 Prozent zu. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, gaben die Baubehörden in diesem Zeitraum insgesamt gut 2,8 Millionen Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche zum Bau frei. Das waren 194.000 Quadratmeter mehr als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Die Kosten für die Bauwerke wurden von den Bauherren mit 2,6 Milliarden Euro veranschlagt, sie lagen damit um 3,7 Prozent unter dem Niveau des Vergleichszeitraumes.

Deutlich zugelegt haben die Genehmigungen für Einfamilienhäuser; Baufreigaben für 3.440 Neubauten bedeuten hier ein Plus von 9,6 Prozent. Bedingt wurde dieser Anstieg vor allem durch die erhöhten Aktivitäten im ersten Quartal 2003 im Zusammenhang mit der damaligen Diskussion um die weitgehende Reduzierung der staatlichen Wohnbauförderung. Bei den Zweifamilienhäusern wurde dagegen mit 26 Prozent ein starker Rückgang festgestellt. Auch im Geschosswohnbau wurden 7,5 Prozent weniger Gebäude zum Bau freigegeben. Die Zahl der darin befindlichen Wohnungen verminderte sich jedoch kaum (minus 1,3 Prozent). Zudem wurden mit 1.180 auch 6,2 Prozent weniger Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden beantragt.

Insgesamt wurden rund 9.300 Wohnungen mit 1,1 Millionen Quadratmeter Wohnfläche genehmigt. Die Zahl der geplanten neuen und umzubauenden Wohnungen ging damit um 2,8 Prozent zurück, wobei sich die Wohnfläche insgesamt nur geringfügig (0,8 Prozent) reduzierte. Die veranschlagten Baukosten lagen mit knapp 1,4 Milliarden Euro um 1,7 Prozent über denen des gleichen Vorjahreszeitraumes.

Das Genehmigungsvolumen im Nichtwohnbau wuchs weiter, sodass das Ergebnis des Vergleichszeitraumes bei den Nutzflächen um 12,4 Prozent übertroffen wurde. Die Baubehörden genehmigten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2003 insgesamt 1,3 Millionen Quadratmeter Nutzflächen in Nichtwohngebäuden, für die mit 1,24 Milliarden Euro 27 Prozent weniger Kosten veranschlagt wurden als im ersten Halbjahr 2002.

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