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Notausgänge und Paniktüren neu geregelt - Fluchttürsysteme für Europa

(16.9.2003) Im Zuge einer europaweiten Vereinheitlichung wichtiger Sicherheits­bestim­mungen erhält die Planung von Fluchtwegen die gleiche Priorität wie Brandschutz. In der gesamten EU gelten deshalb jetzt einheitliche Normen für die Ausstattung von Fluchttüren. Dabei erfolgt eine Differenzierung zwischen Notausgängen (DIN EN 179) und Paniktüren (DIN EN 1125):

  • Notausgänge betreffen Gebäude bzw. Bereiche, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und in welchen ortskundige Personen die Funktion der Fluchttüren kennen.
  • Paniktüren kommen zum Einsatz in Gebäuden/Bereichen mit öffentlichem Publikumsverkehr, in denen ortsunkundige Personen die Funktion der Fluchttüren nicht kennen.

Fluchttüren, Paniktüren, Notausgänge, Fluchtwege, Fluchttür, Notausgang, PaniktürWichtig für die Baupraxis: Sowohl Notausgänge als auch Paniktüren müssen bei Bauplanung und Bauabnahme explizit Berücksichtigung finden und dürfen nur noch mit komplett ausgestatteten Verschluss-Systemen eingebaut werden. Das heißt: Schloss, Beschlag und Montagezubehör werden gemeinsam geprüft - alle neuen Produkte sind deshalb entsprechend zuzulassen und zu kennzeichnen. Als erstes Unternehmen in Deutschland kann Schüco International zusammen mit seinem Beschlags-Partner BKS die erforderlichen Prüfungen und Zulassungen vorweisen.

Bei bestehenden Gebäuden gilt zur Zeit der unbegrenzte Bestandsschutz. Jedoch müssen bei Nutzungsänderung des Gebäudes mit der damit verbundenen neuen Bauabnahme die neuen Vorschriften bei der Projektierung und abschließenden Durchführung beachtet werden.

Für Fluchttüren auf Basis seiner bewährten Aluminium-Profil-Systeme bietet Schüco seinen Partnerbetrieben ab sofort komplette Prüf- und Verpackungseinheiten gemäß DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 an, die alle erforderlichen System-Elemente enthalten. Dies gilt z. B. für die wärmegedämmten Tür-Konstruktionen ROYAL S 65 mit 65 mm Grundbautiefe oder ROYAL S 70 mit 70 mm Grundbautiefe.

Unterm Strich führen die neuen Fluchttürsysteme auch zu mehr Rechtssicherheit, da sie dank komplett aufeinander abgestimmter und zugelassener Systeme und der CE-Konformität in der gesamten EU verwendbar sind. Dem Architekten und Planer bieten sie ein hohes Maß an Planungssicherheit. Verarbeiter profitieren vor allem von einem unkomplizierten, ökonomischen Einbau und hoher Montagesicherheit.

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