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HOAI: BDB antwortet auf DStGB-Pressemeldung

(22.10.2003) Zu einer Pressemeldung des Städte- und Gemeindebundes vom 15.10.2003, in der die Organisation der Kommunen freie Preisvereinbarungen für geistig-schöpferische Leistungen der Architekten und Ingenieure - nicht anderes ist die Bauplanung - fordert, erklärt der BDB-NRW-Landesvorsitzende Dipl.-Ing. Robert Dorff:

"Die Angriffe des DStGB zur Abschaffung der HOAI sind unhaltbar, die angeführten Gründe nicht stichhaltig. Gerade die Kommunen benötigen das bewährte Regelwerk der HOAI, um transparent und nachvollziehbar und auch zur Sicherheit der öffentlichen Kassen Planungsaufträge vergeben zu können."

Geradezu als Hohn empfindet es Dorff, dass die Misere der öffentlichen Kassen nunmehr an den Honoraren für Architekten und Ingenieure festgemacht werde. Die Kommunen, als öffentliche Auftraggeber und qualifizierte Bauherren, sind bereits schon heute in der Lage, mit Architekten und Bauingenieuren bspw. Erfolgshonorare für Baukostenunterschreitungen festzulegen.

Dorff erinnerte ferner daran, dass die HOAI zum Schutze der Bauherren, auch der öffentlichen, seinerzeit als Höchstpreisverordnung festgeschrieben wurde. Jeder Architekt und Ingenieur sei zudem verpflichtet, eine wirtschaftliche Planung vorzulegen und zu realisieren. Derjenige, der dies nicht tut, verliere ohne Zweifel künftige Aufträge. Insofern ziehe das Argument nicht, dass Architekten und Bauingenieure absichtlich teuer planten, um höhere Honorare zu erzielen, das wisse auch der DStGB.

Dorff führte weiter aus, dass gerade die EU-Konformität der Preisordnung durch ein wissenschaftliches Gutachten ( Statusbericht 2000Plus der TU Berlin, beauftragt durch das Bundeswirtschaftsministerium ) belegt sei, insofern sei der Verweis des DStGB auf andere EU-Länder, in denen es kein Preisrecht gebe, tendenziös und widerspreche den Tatsachen.

Der Verband räumte aber erneut ein, dass die HOAI reformiert werden müsse - und zwar im Hinblick auf eine bessere Handhabbarkeit und teilweise Loslösung von den Baukosten als einziger Größe zur Honorarfindung - und dass er dieses Anliegen mit großer Intensität verfolge. Dazu liegen seitens der Baukammern und Verbände seit längerer Zeit Vorschläge dem Bundeswirtschaftsministerium vor.

Dorff appellierte mit Hinweis auf deren Pressemitteilung an die Kommunen, sich nicht vor den Karren des Bundeswirtschaftsministers spannen zu lassen und scheinheilige Gründe für eine Abschaffung der HOAI anzuführen.

Insbesondere für die öffentlichen Hände sei es wichtig, auch in dieser Frage zu einer sachlich fundierten Erörterung einer zu reformierenden HOAI zurückzukehren.

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