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Tarifabschlüsse zum Weihnachtsgeld und Mindestlohn finden Zustimmung

(31.10.2003) Nach Tarifkommission und Bundesvorstand der IG BAU haben nun auch die beiden Bauarbeitgeberverbände die vor zwei Wochen ausgehandelten Tarifvorschläge zum 13. Monatseinkommen und zu den Mindestlöhnen im Baugewerbe angenommen.

Damit bleibt das Weihnachtsgeld in Höhe von 1.375 Euro für einen Facharbeiter bzw. 55 Prozent eines Monatsgehalts für Angestellte erhalten. Erstmals sind aber betriebliche Abweichungen nach unten und oben erlaubt. In Verhandlungen mit dem Betriebsrat kann die Jahressonderzahlung maximal nur bis zu einem Sockelbetrag von 780 Euro abgesenkt werden.

"Die Bauwirtschaft betritt damit tarifpolitisches Neuland", erklärte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. "Wir sichern den Beschäftigten den vollen tariflichen Anspruch und gestalten die Mindestarbeitsbedingungen in Wahrnehmung unserer Tarifautonomie. Betriebsrat und Beschäftigte erhalten zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Tarifvertrages. Eine Einmischung der Politik im Sinne der von Union und FDP diskutierten Abschaffung der Tarifautonomie lehnen wir ab. Sie ist nicht nur schädlich, sondern wie man sieht höchst unnötig."

"Mit großer Erleichterung haben wir heute die Zustimmung unserer Mitgliedsverbände zu den beiden Tarifvorschlägen zum 13. Monatseinkommen sowie zum Mindestlohn aufgenommen," erklärte Verhandlungsführer der Bau-Arbeitgeber und ZDB-Vizepräsident, Werner Kahl, nach Ablauf der Zustimmungsfrist. "Wir betreten mit der Vereinbarung unkonditionierter Öffnungsklauseln für das 13. Monatseinkommen tarifpolitisches Neuland. Nun gilt es, diese in den Betrieben mit Leben zu füllen. Diese Öffnungsklauseln sind Experimentierklauseln, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer praktische Erfahrungen erst einmal sammeln müssen. Ich appelliere daher mit allem Nachdruck an die Betriebsräte und die Belegschaften, nicht zu blockieren, sondern die betrieblichen Bündnisse mit Leben zu erfüllen. Gleichzeitig sind auch meine Unternehmerkollegen aufgefordert, die von ihnen immer wieder geforderte betriebliche Gestaltungsfreiheit kreativ zu nutzen."

"Mit der Vereinbarung einer unkonditionierten Tariföffnungsklausel für das 13. Monatseinkommen haben die Tarifvertragsparteien des deutschen Baugewerbes einmal mehr ihre tarifpolitische Reformfähigkeit bewiesen." Mit diesen Worten kommentierte auch Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer, die Annahme des Schlichtungsspruches durch den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die IG Bauen-Agrar-Umwelt. Als "wichtigen Beitrag zur Sicherung stabiler Verhältnisse auf dem deutschen Baumarkt" wertete Bauer die Annahme des Tarifkompromisses über die Höhe der Mindestlöhne im deutschen Baugewerbe. Für die deutsche Bauindustrie sei der Mindestlohn ein wichtiges Element im Kampf für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Baumarkt.

Ebenfalls angenommen wurden die Tarif-Vereinbarungen zu den neuen Mindestlöhnen im Baugewerbe. Ab dem 1. November gelten folgende Mindestsätze:

  • Für Hilfsarbeiter auf Baustellen in den alten Bundesländern und Berlin 10,36 Euro (Ost: 8,95 Euro) und
  • für Fachwerker der Mindestlohn II in Höhe von 12,47 Euro (Ost: 9,65 Euro).

Eine Unterschreitung des Mindestlohns führt zu Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Mit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist in den nächsten Tagen zu rechnen.

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