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Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle - gar nicht zur Freude einiger Lobbyisten

(18.12.2003) Das Bundeskabinett hat gestern auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. "Wir wollen die erneuerbaren Energien konsequent weiter ausbauen. Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern", sagte Trittin. Mit der Novelle soll eine Entwicklung fortgeschrieben werden, die laut Bundesumweltministerium (BMU) in Deutschland zu rund 135.000 Arbeitsplätzen und einem Umsatzvolumen von 10 Milliarden Euro pro Jahr geführt hat. "Mit dem EEG haben wir eine neue Industriebranche begründet und zugleich eines der weltweit wirkungsvollsten und effizientesten Instrumente für den Klimaschutz entwickelt", so der Bundesumweltminister.

Bei der Windenergie wird in den kommenden Jahren der Schwerpunkt des Ausbaus an guten Windstandorten im Binnenland erwartet. Gegenüber dem laufenden Jahr werden für Anlagen, die im nächsten Jahr ans Netz gehen, die Vergütungssätze um rund 6,3 Prozent an guten Küstenstandorten und um rund 2,3 Prozent an guten Binnenlandstandorten abgesenkt. Die Degression der Vergütungssätze wird von bislang 1,5 Prozent im Jahr auf 2 Prozent erhöht. "Damit sollen Kostensenkungspotentiale besser ausgeschöpft werden, damit die Windstromerzeugung noch schneller wettbewerbsfähig wird", so Trittin. Besondere Anreize sind für das sogenannte "Repowering", also den Ersatz älterer, kleinerer Anlagen durch moderne und leistungsstarke, vorgesehen. Windschwache Standorte sollen zukünftig von der Vergütung nach dem EEG ausgeschlossen werden. Die Windenergienutzung auf See soll mit verbesserten Rahmenbedingungen zügig vorangetrieben werden.

Bei der Stromerzeugung aus Biomasse sollen kleinere Anlagen mit weniger als 150 Kilowatt Leistung zukünftig besser gefördert werden. Einen Bonus gibt es für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und einen weiteren Bonus beim Einsatz innovativer Technik wie Brennstoffzellen oder Kraft-Wärme-Kopplung. Bei der Photovoltaik, der Erzeugung von Solarstrom, verhindert ein Vorschaltgesetz den drohenden Fadenriss bei der Entwicklung der Branche nach dem erfolgreichen Ende des 100.000-Dacher-Solarstrom-Programms. Die gestern vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle übernimmt diese Regelungen. Bei der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft werden weiterhin Wasserkraftanlagen bis 5 Megawatt Leistung gefördert, allerdings müssen ökologische Anforderungen erfüllt werden. Neu ist die Einbeziehung großer Wasserkraftanlagen bis 150 MW Leistung. Dabei muss in Folge von Erweiterungsmaßnahmen das Leistungsvermögen der Anlagen mindestens um 15 Prozent gesteigert werden. Vergütet wird dann nur die durch die Erweiterung neu hinzu gekommene Strommenge, nicht jedoch die bereits heute erzeugte. Etwa zwei Dutzend größere Wasserkraftwerke an Deutschlands Flüssen können von dieser Regelung profitieren. Mit der Geothermie steht eine neue, besonders viel versprechende Sparte der erneuerbaren Energien in den Startlöchern. Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Erdwärme werden mit der EEG-Novelle deutlich verbessert.

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Bei zügigem Verlauf der parlamentarischen Beratungen kann das Gesetz schon im Frühjahr 2004 in Kraft treten.

Der Bundesverband WindEnergie e.V. bezeichnet das im Bundeskabinett eingebrachte Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) als "Bremsklotz für die Innovation". Dr. Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie, kritisiert insbesondere die so genannte 65-Prozent-Regelung. Wie im Paragraf 10 festgeschrieben, werden nach dieser Regel künftig Windanlagen nur noch gefördert, wenn sie einen bestimmten Windstärke-Referenzwert zu 65 Prozent erreichen. Ahmels: "Die Politik will, dass Windräder immer effektiver werden. In den letzten zehn Jahren konnte die Leistung von Windrädern um 40 Prozent gesteigert werden. Dadurch kann man bereits heute an windschwächeren Standorten profitabel Windstrom gewinnen." ((Anmerkung der Redaktion: Zu klären wäre noch, inwieweit es sich hier lediglich um eine 'subventionierte Profitabilität' handelt!)) Mit der Neuregelung gehe nun der Anreiz verloren, die Anlagen für windschwächere Standorte weiter zu entwickeln. Investiert werde nur dort, wo Rendite zu erwarten sei. "Uns wäre lieber, der Gesetzgeber überlässt den Investoren, wo sie bauen." Als direkte Folge der 65-Prozent-Regelung werden bis 2006 ein Drittel der derzeit vorbereiteten Windparks verhindert. "Indirekt vernichtet die Regel Entwicklungspotential". Positiv immerhin sei, dass das neue Gesetz jetzt auf den Weg gebracht wurde.

Auch die Biogas-Lobby ist unzufrieden: "Die Kabinettsvorlage zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) setzt die Zukunft der deutschen Biogasbranche aufs Spiel" kommentiert Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverband Biogas e.V. den vorgelegten Regierungsentwurf zur Novelle des EEG. Der Entwurf sieht deutliche Verschlechterungen zum derzeit geltenden Erneuerbare Energiengesetz vor. "280.000 Arbeitsplätze könnten in der Biogasbranche gesichert und neu geschaffen werden. Außerdem kann Biogas im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien rund um die Uhr Grundlaststrom erzeugen. Warum wir trotzdem von der Bundesregierung deutlich schlechter als z.B. die Photovoltaikbranche behandelt werden sollen, ist uns ein Rätsel" ergänzt Pellmeyer. Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen werden den Unternehmen der Biogasbranche nach Angaben des Verbandes Banken mittlerweile Kredite verwehrt. Der bisher weltweit führenden deutschen Biogasbranche drohe bei Umsetzung der Kabinettsvorlage ein herber Rückschlag.

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