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Seit 1. Januar deutlich bessere Solarstromförderung

(2.1.2004) Betreiber neuer Solarstromanlagen erhalten zukünftig weitaus mehr Geld für den selbst produzierten Strom als bislang. Ab 1. Januar 2004 sorgt eine verbesserte gesetzliche Regelung dafür, dass sich der Betrieb von Solarstromanlagen (Photovoltaik) zukünftig rechnet. Der Gesetzgeber verpflichtet die Stromnetzbetreiber, Solarstrom zu einem vorgegebenen und kostendeckenden Preis den Solaranlagenbetreibern abzukaufen.

Anschaffungs- und Betriebskosten könnten damit erstmals vollständig durch die Vergütung gedeckt werden, so der Hinweis der an der Gesetzesinitiative beteiligten Solarwirtschaftsverbände BSi und UVS. Sie erwarten infolge des neuen Solarstromgesetzes, dass die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen weiter steigen wird. Bereits in den vergangenen vier Jahren hatte sich der Markt auf 130 Megawatt verzehnfacht. Auf der Basis des jetzigen Beschlusses werden von der Industrie auch künftig Wachstumsraten von jährlich 25 Prozent erwartet.

Das parlamentarisch im Eilverfahren initiierte Solargesetz ersetzt das im Sommer letzten Jahres ausgelaufene 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm. Als 2. Vorschaltgesetz zum Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) wurde es im Bundestag mit den Stimmen von Koalitions- und CDU/CSU-Fraktion verabschiedet, passierte kurz vor Weihnachten ohne Verzögerung auch den Bundesrat und trat am 1. Januar in Kraft.

Der wirtschaftliche Betrieb von Solarstromanlagen (Photovoltaik) wird möglich durch die Anhebung der gesetzlich verankerten Vergütungssätze für Anlagen auf und an Gebäuden. Wer im Jahr 2004 eine Solaranlage errichtet und ans öffentliche Stromnetz anschließt erhält statt bislang 45,7 Cent zukünftig je nach Anlagentyp bis zu 62,4 Cent je Kilowattstunde Solarstrom. Damit amortisiert sich die Anlage über den Betrieb von 20 Jahren. Da gleichzeitig auch die Größenbegrenzung aufgehoben wurde, wird künftig zudem der Bau von ebenerdigen Solarkraftwerken über Beteiligungsfinanzierungen möglich. Damit können erstmals auch Bürger ohne eigenes Dach von der umweltfreundlichen Solarstromtechnik profitieren. Die Neuregelung macht die Amortisation von Anlagen in guten Lagen möglich.

UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig freut sich, dass mit dem neuen Gesetz gänzlich neue Verbraucherschichten erreicht werden: "Der weitere Ausbau der Solartechnik ist jetzt gesichert, denn Solarenergie ist nun rundum verbraucherfreundlich. In der Vergangenheit gehörte zum Betrieb einer Solaranlage eine gehörige Portion Idealismus oder eine dicke Brieftasche. Jetzt wird das saubere Solarkraftwerk auf dem eigenen Dach endlich für jedermann erschwinglich."

Gerhard Stryi-Hipp, Geschäftsführer des Bundesverband Solarindustrie, BSi: "Die Solarstromindustrie hat massiv in neue Fertigungskapazitäten investiert und steht bereit, den Solarmarkt weiter auszubauen und die erwartete Nachfrage zu befriedigen. Damit werden Arbeitsplätze geschaffen und eine Zukunftsbranche aufgebaut." Deutschland ist der zweitgrößte Markt für die Solarstromtechnik weltweit hinter Japan und sichert heute bereits 10.000 Arbeitsplätze.

BSi und UVS vertreten zusammen rund 600 Solarunternehmen und 80 Prozent der deutschen Solarindustrie.

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