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Damnum nur noch begrenzt absetzbar

(6.1.2004) Aufgrund des Jahreswechsels sei daran erinnert, dass das Bundesministerium der Finanzen im Oktober 2003 den obersten Finanzbehörden der Länder (siehe GZ: IV C 3 - S 2253 a - 48/03 vom 20.10.2003) mitgeteilt hat, dass das höchstmögliche Damnum (Disagio) von bisher zehn auf nun fünf Prozent der Kreditsumme halbiert werde. Dem Vernehmen nach soll die neue Regelung für solche Darlehensverträge gelten, die seit dem 1. Januar 2004 abgeschlossen werden. Damit wurde eine beliebte Finanzierungshilfe bei Immobilienkäufen drastisch gesenkt.

Ein Damnum bzw. Disagio stellt einen Abschlag vom Nennwert eines Darlehens dar. Soweit es in seiner Höhe marktüblich ist, kann es der Darlehensnehmer steuerlich "auf einen Schlag" absetzen - z.B. als Werbungskosten bei seinen Vermietungseinnahmen.

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