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Gewässerschäden durch ausgelaufenes Heizöl sind teuer!

(15.3.2004) Für Heizöltanks gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. §22 (WHG) - das heißt: Wenn beispielsweise der Hersteller oder Installateur bei der Produktion oder Errichtung / Einbau eines Öltanks pfuschen, oder wenn beim unsachgemässen Befüllen Öl ausläuft, haftet zunächst der Besitzer / Mieter des Heizöltanks für den gesamten Schaden und für alle anfallenden Kosten. Sollte der Besitzer / Mieter demnach nicht im Besitz einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sein muss er nun selbst versuchen den Verursacher in Regress zu nehmen.

Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung regelt die Schuldfrage und kommt für Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden, die durch ausgelaufenes Öl entstanden sind, im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme auf. Die Beiträge für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt als günstig.

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