Baulinks -> Redaktion  || < älter 2004/0504 jünger > >>|  

Selbstgenutzte Immobilien steuerfrei übertragen

(20.4.2004) Ehegatten können - unabhängig jeglicher Freibeträge - im Inland selbstgenutzte Immobilien völlig steuerfrei ganz oder teilweise an den anderen Partner übertragen. Auf diesen wichtigen Aspekt im Erbschaftsteuer­gesetz weist Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse hin. (Paragraf 13, Absatz 1, Nr. 4a, Erbschaftsteuergesetz). Der Wert des Objekts ist dabei unerheblich.

Einzige Bedingung: Die Immobilie muss den Lebensmittelpunkt der  Familie darstellen und überwiegend eigenen Wohnzwecken dienen. Ferien- oder Wochenendwohnungen gehören dazu nicht. Auch eine teilweise Vermietung der Räume wirkt sich schädigend auf die Steuer aus. Diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Schenkung gegeben sein. Eine spätere Änderung der Nutzung oder gar ein Verkauf haben keinen Auswirkung. Diese Form der steuerfreien Schenkung unter Ehepartnern ist beliebig oft wiederholbar. „Wittert das Finanzamt allerdings einen Gestaltungsmissbrauch, schlägt die Steuerfalle zu,“ warnt Anette Rehm und rät zur vorherigen Information bei einem Steuerberater.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH