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Bauindustrie kritisiert Eckpunkte zur Verschlankung des Vergaberechts

(15.5.2004) "Die von der Bundesregierung jetzt beabsichtigte Novellierung des Vergaberechts verursacht im Ergebnis mehr Bürokratie, eine weitere Komplizierung und Verrechtlichung." Mit diesen Worten kommentierte am 14. Mai der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die am 12. Mai 2004 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur "Verschlankung des Vergaberechts". Notwendig sei eine radikale Vereinfachung der bestehenden Regelungen, die die intransparente Unterteilung in Haushalts-, Wettbewerbs- und zusätzliches Landesrecht endlich beendet. Stattdessen werde nun ein Regelwerk geschaffen, das an den Bedürfnissen der Praxis völlig vorbeigehe.

Das ursprüngliche Ziel der Reform, Bürokratie abzubauen sowie das Vergaberecht praxisnäher und anwenderfreundlicher zu gestalten, werde mit den jetzt beschlossenen Eckpunkten verfehlt, kritisierte Knipper. Dies sei nicht nur die einmütige Auffassung von Industrie und Bauwirtschaft, sondern auch der Mehrheit der kommunalen Auftraggeber. Es sei bedauerlich, dass die Bundesregierung diesen breiten Konsens offensichtlich ignorieren wolle. Mit den Eckwerten werde ohne Not die bisherige Einheitlichkeit des Vergaberechts zur Disposition gestellt. Oberhalb der europäischen Schwellenwerte solle künftig ein anderes Recht gelten als unterhalb. Mehr noch: Unterhalb der Schwellenwerte wären die Regelungen für Bau- und Lieferleistungen nicht mehr vergleichbar. Knipper: "Wie dies die Bundesregierung als Bürokratieabbau verkaufen will, ist mir absolut schleierhaft."

Die Verschlankung des Vergaberechts zählt zu den Projekten der Bundesregierung im "Masterplan Bürokratieabbau". Danach soll künftig für alle Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der europäischen Schwellenwerte eine neue Vergaberechtsverordnung gelten. Unterhalb der Schwellenwerte, d.h. für nationale Vergaben, soll im Bereich der Liefer- und Dienstleistungsaufträge ein völlig anderes Konzept gelten als für Bauaufträge.

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