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Fertigbau: Kostenlose Ombudsstelle erspart den Gang vor Gericht

(11.6.2004) Um Leistungen am Bau gibt es nicht selten unnötigen und teuren Streit. Wer sich für ein Fertighaus entscheidet, kann sich diesen Ärger sparen. Die deutsche Fertigbauindustrie räumt ihren Bauherren ein kostenloses Schlichtungsverfahren ein. Einzige Voraussetzung: Das Hausbau-Unternehmen ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) und deren Qualitätsgemeinschaft.

"Die Qualitätsgemeinschaft kann die Vermittlung kostenlos anbieten, weil ihre Mitglieder bei der Hausherstellung und auch bei der Montage die Messlatte höher legen, als es der Gesetzgeber vorschreibt. So kommt es kaum zu ernsthaften Mängeln und der Bauherr hat keinen Grund zur Klage", erklärt BDF-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Sollte trotzdem einmal etwas nicht passen, bemüht sich eine Ombudsstelle um gütliche Einigung zwischen Haushersteller und Bauherr.

Diese Ombudsstelle kann für das Jahr 2003 eine hervorragende Erfolgsquote vorweisen. "Von 35 Fällen, in denen Bauherren Mängel vorgetragen hatten, endeten nur ganze vier Fälle vor dem Richter", betont Klaas. "Dabei ist das Beschwerdeverfahren für den Bauherren völlig ohne Risiko. Er kann die Vermittlung jederzeit ausschlagen und den Rechtsweg beschreiten." Der Haushersteller ist dagegen an die Empfehlung des Ombudsmannes gebunden und muss bei Mängeln nachbessern. Und im Gegensatz zum Richterspruch kostet das Verfahren den Bauherren keinen Cent.

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