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CE-Kennzeichnung für Tür- und Fensterbänder

(13.6.2004) Seit dem 27. Februar dieses Jahres ist das CE-Zeichen für einachsige Tür- und Fensterbänder Pflicht. Gleichwohl ist die Verunsicherung unter den Türenbauern groß, wann das CE-Zeichen zum Einsatz kommen muss und wann es sogar nicht gestattet ist. Jürgen Bögel-Pötter, Leiter Anwendungstechnik und Konstruktion beim Türbandspezialisten Dr. Hahn, erläutert, worauf Türenbauer achten sollten.

Das Mandat

Die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone haben dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) das Mandat 101 "Türen, Fenster, Abschlüsse, Tore und Beschläge" erteilt, in dessen Rahmen auch die Europäische Norm EN 1935 "Einachsige Tür- und Fensterbänder - Anforderungen und Prüfverfahren" erarbeitet wurde.

Die Übereinstimmung mit diesen Abschnitten stellt eine Annahme der Gebrauchstauglichkeit von Bändern, die in dieser Norm behandelt werden, für ihre vorgesehene Anwendung dar. Vorgesehene Anwendung dieser Bänder (mandatierter Bereich) sind Feuer- und Rauchschutztüren sowie Türen zu Fluchtwegen.

Die Eignung der Bänder für Feuer-/Rauchschutztüren wird bei den Gebrauchstauglichkeitsprüfungen festgestellt, die zusätzlich zu den in der EN 1935 geforderten Gebrauchstauglichkeitsprüfungen durchzuführen sind. Solang noch keine Europäische Norm für Brandschutzprüfungen vorliegt, können die zutreffenden nationalen Normen angewendet werden (EN 1935 - Anhang B).

Funktion entscheidet

Wie bisher auch muss der Türenbauer zunächst wissen, an welcher Funktionstür das Band eingesetzt werden soll. Feuer- und Rauchschutztüren sind reglementiert (DIN 4102 / DIN 18095). Bänder für diese Türen mussten gemäß Bauregelliste bisher das Ü-Zeichen tragen, während Bänder für Fluchtwegtüren in der Bauregelliste nicht erwähnt werden. Dennoch müssen alle Bänder, die an den vorgenannten Türen Verwendung finden, nach DIN EN 1935 geprüft und zertifiziert worden sein. Das EU-Konformitätszertifikat berechtigt den Hersteller zum Führen des CE-Zeichens.

Wann kennzeichnen - wann nicht?

Folgt man den Buchstaben der Verordnung, gehört das CE-Zeichen zum Produkt, sprich Tür/Türband. Dabei ist es keineswegs zwingend erforderlich, dieses unmittelbar am Produkt anzubringen. Es genügt, wenn eine entsprechende Kennzeichnung im Umfeld des Produktes angebracht wird.

Dr. Hahn wird zu diesem Zweck seinen Bändern einen Aufkleber beifügen, der alle notwendigen Informationen beinhaltet (CE-Zeichen, Hersteller und Anschrift, Jahr der Anbringung des CE-Zeichens, Nummer der Zertifizierungsstelle, Nummer des Zertifikats, Nummer und Ausgabejahr der Norm für das Band, Klassifizierung).

Der Aufkleber wird so gestaltet sein, dass er in die Türfalz geklebt werden kann und die Anforderungen der Norm in diesem Punkt erfüllt. Der Aufkleber ist überall dort zwingend erforderlich, wo es sich um Türen des mandatierten Bereichs handelt.

Wichtig allerdings auch: Diese Kennzeichnung darf nur an Feuer- und Rauchschutztüren sowie Fluchtwegtüren kleben. Bänder/Türen, die nicht zum mandatierten Bereich gehören, sind nicht zu kennzeichnen oder, schärfer formuliert, dürfen nicht gekennzeichnet sein. Ob diese Einschränkung jedoch auf Dauer haltbar ist, wird sich zeigen.

Für jede Situation die passende Lösung

Nahezu alle Hahn-Bänder sind technisch gesehen gerüstet und somit geeignet, das CE-Zeichen zu tragen. Für spezielle Situationen werden dem Türenbauer besondere Lösungen angeboten. Alle Bänder unterliegen einem Klassifizierungssystem, das aus einem 8-stelligen Ziffernblock besteht:

2 7 3 0 1 1 1 10

Hieraus ist nicht nur der Einsatzbereich ersichtlich, sondern auch die Beschaffenheit und Belastbarkeit des Bandes. Das Beispiel im Klartext::

  • (Tür-)Band für mittlere Beanspruchung (2),
  • das im Dauerbetrieb mit 200.000 Zyklen (7) geprüft ist
  • für Türen mit einer Masse von 60 kg (3),
  • jedoch nicht für Feuer-/Rauchschutztüren (0) geeignet ist,
  • die grundlegenden Anforderungen an die Gebrauchssicherheit (1) erfüllt,
  • eine mittlere Korrosionsbeständigkeit (1) besitzt,
  • an einbruchhemmenden Türen eingesetzt werden kann (1) und
  • die Bandklasse (10) hat.

Produktbegleitende Informationen

Des Weiteren regelt die EN 1935, dass das CE-Zeichen in den produktbegleitenden Einbauanweisen enthalten sein muss. Der Aufdruck auf dem Produkt und/oder der Verpackung steht frei. Für die Verpackung ist ein Etikett vorgeschrieben, das Angaben zur Bandklasse, Oberflächenbehandlung und zur zugehörigen Europäischen Norm enthält.

Ohne EU-Konformitätszertifikat und EU-Konformitätserklärung kein CE-Zeichen. Bei Dr. Hahn werden diese entscheidenden Dokumente auf der Website zum Download hinterlegt. Dazu zählt ferner die entsprechende Übersetzung in die Sprachen der Länder, in denen die Bänder zur Ausführung kommen.

Lohnendes Investment

Für die zusätzliche Prüfung und Zertifizierung fallen Gebühren an, die sich bei Dr. Hahn auf zirka 40.000 Euro summieren. Hierbei sind die zusätzlichen Kosten für Druckwerke, Übersetzungen, Programmierungen u.ä. noch nicht einmal berücksichtigt. Dennoch sind sich die Verantwortlichen bei Dr. Hahn sicher, dass dies gut investiertes Geld ist. Schließlich verfügen die Experten so über ein zusätzliches europaweit gültiges Siegel, mit dem der Türenbauer auf einen Blick hochwertige von minderwertiger Qualität unterscheiden kann.

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