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Fahrstuhl im Bürohaus muss rund um die Uhr nutzbar sein

(26.6.2004) Fahrstühle in mehrstöckigen Bürohäusern müssen rund um die Uhr und 7 Tage die Woche in Betrieb sein, wenn ein Mieter dieses wünscht - so die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt im Rahmen eines Eilverfahrens (Az.: 2 W 2/04).

Der Fall: Die Mieterin von Büroräumen im 10. Stockwerk eines Bürohochhauses hat gegen den Hauseigentümer klagt, weil dieser den Aufzug außerhalb der Bürozeiten abgeschaltet und diese Maßnahme mit der Abwesenheit eines Fahrstuhlwärters begründet hatte. Demgegenüber befanden die Richter, dass ein Mieter grundsätzlich zu jeder Zeit ungehinderten Zugang zu seinen Räumen haben müsse. Ein absichtlich außer Betrieb gesetzter Fahrstuhl widerspreche dem Sinn und Zweck des Mietvertrages.

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